Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll41. Sitzung / Seite 152

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der Regelfall nur dann, wenn nachgewiesen werden kann, ...! Wenn es um Gewalt geht, dann nicht!)

Der Kampf gegen Gewalt an Kindern ist mir tatsächlich ein persönliches Anliegen und ein wichtiger Teil der Regierungsarbeit. Ich darf daran erinnern, dass wir in der Regierung noch zu keinem anderen Thema gemeinsame Aktivitäten gehabt haben, in die drei oder vier Ministerkolleginnen und -kollegen involviert waren.

Ich habe für meinen Zuständigkeitsbereich die angedachten, zum Teil bereits umgesetzten oder in Planung befindlichen Maßnahmen zur Bekämpfung von Gewalt an Kindern skizziert und werde auch mit meinen Ressortkollegen das Gespräch zu diesem Thema suchen und weitere gemeinsame Initiativen unterstützen. – Danke. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

15.38


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gehen in die Debatte ein.

Ich mache darauf aufmerksam, dass gemäß der Geschäftsordnung kein Redner/keine Rednerin länger als 10 Minuten sprechen darf, wobei jedem Klub eine Gesamtredezeit von insgesamt 25 Minuten zukommt.

Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Weinzinger. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 8 Minuten. – Bitte.

 


15.39.07

Abgeordneter Lutz Weinzinger (FPÖ): Frau Präsidentin! Frau Justizministerin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Was ist mit unserer Gesellschaft los? Es handelt sich hier sicher um ein gesellschaftliches Problem! Ich möchte nicht ausschließen, dass es solche Dinge, die uns heute in so ausführlicher und bedrückender Weise von Klubobmann Strache geschildert wurden, nicht auch schon vor 40, vor 80 Jahren und noch früher gegeben hat, aber sie waren ganz sicher seltener oder sie kamen nicht so an die Öffentlichkeit. (Abg. Riepl: Ich glaube, das stimmt!)

Fest steht jedenfalls, wir sind heute mit diesem Problem konfrontiert, und fest steht, dass wir eine immer größere Zahl von solchen Fällen haben. Und wir tragen Ver­antwortung, sowohl dieses Haus als Parlament der Republik Österreich als auch die – wenn auch nicht von uns gewählte, aber selbstverständlich akzeptierte – Regierung.

Wer ist denn aller involviert in diese Angelegenheit? Wer hat da Verantwortung? – Das Familienministerium; der Name sagt es ja schon. In der Familie leben die Kinder – soweit es überhaupt noch Familien gibt. Ebenso hat da das Gesundheitsministerium Verantwortung; das ist ja zusammengelegt mit dem Familienministerium. Weiters: das Frauenministerium. Mütter sind Frauen, und das Frauenministerium hat sich daher um Angelegenheiten der Frauen zu kümmern. Angelegenheiten der Frauen sind nicht nur Gender Mainstreaming! Überhaupt: welch hässliches Wort! (Beifall bei der FPÖ.)

Angelegenheiten der Frauen sind – in viel größerem Ausmaß als andere Dinge – ihre Probleme als Mutter, oft als allein gelassene Mutter, weil unsere Gesellschaft offen­sichtlich zu einem Teil krank geworden ist.

Das Innenministerium ist da genauso zuständig: um zu überwachen, um festzustellen, um zu erheben, wo beziehungsweise was da falsch läuft.

Ebenso darf ich in diesem Zusammenhang das Justizministerium anführen. Frau Justizministerin Berger hat dankenswerterweise in sehr geraden und sehr offenen Worten die Probleme angesprochen – natürlich aus ideologisch verbrämter Sicht, aber trotzdem durchaus akzeptabel – und, wie man da Abhilfe schaffen kann. – Wir wollen aber, dass hier mehr geschieht.

 


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