Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll41. Sitzung / Seite 161

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mentarium. Denn er ist Rechtsanwalt, er steht in der Praxis, und er kennt die Chancen. (Abg. Strache: Das hängt von den Straftaten ab! Das kann nur an den Straftaten festgemacht werden!)

Setzen Sie sich mit ihm auf einen Kaffee hin, hören Sie sich an, was er sagt. Er wird sprechen ... (Abg. Strache: Er sagt genau das, was die Freiheitliche Partei vertritt!) Ja, ich weiß schon, wenn er dann redet und Sie hier sitzen, redet er anders als im Ausschuss. (Abg. Strache: Er sagt genau das, was die Freiheitlichen vertreten!) Das kennen wir alles: Da wird er sozusagen vorgeschickt, da muss er kläffen. (Abg. Strache: Also, ein Mörder hat nicht entlassen zu werden!) Wenn man im Ausschuss mit ihm unter vier Augen redet, dann klingt er ganz anders, denn dann redet der Praktiker (Abg. Strache: Den möchte ich nicht mehr auf der Straße sehen, den Mörder und den, der sich an Kindern vergreift!) und nicht der Kläffer von Herrn Strache. (Abg. Strache: ... jemals wieder entlassen!)

Ich sage Ihnen etwas zur bedingten Entlassung. Kollege Fichtenbauer wird Ihnen die Systematik gerne erklären. Bei der bedingten Entlassung handelt es sich nicht um eine Strafzumessungsvorschrift, sondern um eine Strafvollstreckungsnorm. Was heißt das? – Ich erkläre es Ihnen gerne. (Abg. Dr. Graf: Hier Fichtenbauer zu nennen, das ist ein Witz!) Nicht das Delikt ist entscheidend, sondern entscheidend für die bedingte Entlassung ist die Frage: Wie verhält sich derjenige im Vollzug, und wie ist seine Rückfallsprognose, wenn er freigelassen wird? – Das ist das zentrale Element, das muss geprüft werden! Denn die bedingte Entlassung ... (Abg. Strache: Der brutale Mörder wird bei Ihnen nach einem Jahr entlassen!)

Nein! Hören Sie zu! (Abg. Strache: Der wird bei Ihnen entlassen! Das ist genau Ihre absurde Einstellung!) Hören Sie zu, ich habe es Ihnen gesagt: Die Prognose seiner Rückfallswahrscheinlichkeit ist das zentrale Element der bedingten Entlassung. Ein gefährlicher Täter wird natürlich nicht entlassen.

Die Vorteile der bedingten Entlassung liegen auf der Hand, deswegen wird der Weg auch von allen gegangen, die justizpolitisch einen Standard fahren: Anreiz, sich einzu­gliedern in der Haft, Anreiz, sich einzugliedern nach der Haft, und Nach­betreu­ungs­möglichkeit durch Weisungen. Das ist auch der Grund, warum bei der bedingten Entlassung die Rückfallsquote deutlich geringer ist.

Es gibt noch zwei Anträge der FPÖ, mit denen man sich beschäftigen muss. (Abg. Strache: Die Rückfallsquote der unbedingt Verurteilten ...!) Das sind wieder solche Irrungen, wodurch vorgegeben wird, dass sich irgendetwas bewegt. (Abg. Strache: 7 600 sind Rückfallstäter, von 9 000!)

Das eine ist die Veröffentlichung der Namen von Tätern im Internet. (Abg. Strache: Und Sie sagen, das geht zurück!) Das ist nichts Neues, es ist schon x-mal diskutiert worden. (Abg. Strache: Das ist absurd! Abseits jeder Realität!) Und wiederum: Alle, die sich mit dem Thema beschäftigen, weisen darauf hin, dass diese Veröffentlichung nichts bringt, weil diese Stigmatisierung dazu führt, dass wiederum Verwandte die Täter in der Familie nicht anzeigen, weil sie nicht im Internet stehen wollen.

Die chemische Kastration – auch da ist sich die Wissenschaft einig – bringt in 99 Pro­zent aller Fälle nichts, weil der Sexualtrieb mit dem Gewalttrieb einhergeht und dieses Problem durch chemische Kastration nicht gelöst werden kann.

Bezüglich schneller Entscheidung bei Obsorgestreitigkeiten bin ich mit Ihnen einer Meinung. Ich frage mich nur: Warum haben Sie dann das justizpolitische Personal unter Ihrem Justizminister zurückgefahren, sodass es heute eine chronische Unter­besetzung in den Familienabteilungen gibt und die Fälle nicht bewältigt werden kön­nen? (Beifall bei den Grünen.)

 


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