Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll41. Sitzung / Seite 166

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Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr. Fichtenbauer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Veröffent­lichung von Daten von nach § 206 StGB rechtskräftig verurteilten Personen

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage vor­zulegen, welche die Veröffentlichung im Internet von Vor- und Nachname sowie Geburtsjahr von Personen, welche rechtskräftig nach § 206 StGB verurteilt wurden, vorsieht.“

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Es kann nicht sein, dass nach den entsetzlichen Dingen, die wir im Zusammenhang mit dem Fall Luca erfahren mussten, wo es ein Zusammenspiel von mehreren strukturellen Defekten im Behördenapparat gibt, zur Tagesordnung übergegangen wird. Es muss eine Vernetzung zusammen mit einer Anzeigepflicht von wahrgenommenen Verlet­zungen von Kindern und unmündigen Minderjährigen eingeführt werden.

Es muss eine Zentralstelle für zusammenzuführenden Informationen geschaffen wer­den. Gegebenenfalls ist daran zu denken, dass von den Bundesländern eine Ver­einba­rung nach § 15a geschlossen wird, um allfällige Zuständigkeitslücken auf Bun­des­ebene zu schließen.

Letzter Punkt im Zusammenhang mit den Vorkommnissen mit Kindern, die wegen Vernachlässigung durch die Mutter ein Skandal geworden sind, weil jahrelang über den Besuchsrechtsantrag beziehungsweise über den Obsorgeantrag des Vaters nicht entschieden worden ist. Ich wiederhole das, was ich schon zweimal gefordert habe. – Wir werden dazu wahrscheinlich auch einen Initiativantrag einbringen.

Frau Bundesminister, es muss Schluss sein mit den jahrelangen Nicht-Entscheidungen bei Streitigkeiten über Obsorgerecht und Besuchsrecht! (Beifall bei der FPÖ.)

Es muss eine unbedingte Entscheidungspflicht binnen sechs Monaten ab Antrag in erster Instanz und binnen drei Monaten in zweiter Instanz herbeigeführt werden, denn das lange Hinauszögern und das lange Nicht-Entscheiden ist ein Teil des Spektrums des gesamten Skandalwesens, das wir im Bereich dieses Unterhalts- oder Kindes­fürsorgerechtes festzustellen haben. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der FPÖ.)

16.25


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Die beiden Entschließungsanträge, die Herr Abgeordneter Dr. Fichtenbauer eingebracht hat, sind ordnungsgemäß eingebracht, ausreichend unterstützt und stehen mit in Verhandlung.

Die Anträge haben folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

des Abgeordneten Strache und weiterer Abgeordneter betreffend chemische Kastration von Personen, welche rechtskräftig nach § 206 StGB verurteilt wurden

eingebracht im Zuge der Debatte über den Dringlichen Antrag betreffend dringende Verbesserung des Schutzes Minderjähriger vor Gewaltanwendung und Mißbrauch in der 41. Sitzung des Nationalrates am 5. Dezember 2007.

Die chemische Kastration ist ein hormoneller Eingriff, welcher zu einer vorüber­ge­henden Neutralisation des Sexualtriebes führt. Dabei wird dem Körper ein Androgen-


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