Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll41. Sitzung / Seite 169

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gibt einen eingeschränkten Rahmen jener, die diese Gewalttaten oder deren Aus­wirkungen sehen und beobachten können und damit auch die Gesellschaft aufmerk­sam machen oder die Hilfsmittel der Gesellschaft aktivieren können – wie auch immer man das nennen will, ob man das jetzt „anzeigen“ nennt oder „herbeiführen einer Reaktion des Staates“. Da gilt es, die – wissenschaftlich und empirisch – bestmög­lichen Ansätze zu finden.

Wir waren in der Vergangenheit einmal mit der Tatsache befasst, dass die Angst der Verletzten und des näheren Umfeldes davor, dass der Verletzer jetzt eine größere Strafe ausfasst, immer wieder Maßgabe dafür war, sehr zurückhaltend zu sein und die Dinge nicht auf den Tisch zu legen, was natürlich nicht Sinn der Sache ist.

Frau Bundesminister Berger hat heute in ihrem Paket, das sie vorgestellt hat, auch umfassend dargelegt, dass die Struktur, die der Staat anbieten muss, um diese Gewalt zu verhindern, massiv geändert werden soll. Das ist sehr wichtig, denn wir haben ja schon gesagt: Es ist eine Querschnittmaterie, die nicht nur die Justiz betrifft, sondern viele andere Bereiche auch, und entsprechend muss das ausschauen.

Wenn wir jetzt gehört haben, dass daran gedacht ist, Spezialstaatsanwaltschaften einzurichten, so bedeutet das eigentlich, dass wir solche Konzepte brauchen, wie wir sie ja in der Vergangenheit etwa im Bereich des Jugendgerichtshofes gehabt haben, wo verschiedenste Professionen sehr stark miteinander verschränkt und bereichs­übergreifend zusammengearbeitet und wirklich effizient Verbesserungen herbeigeführt und Gewalt abgebaut haben.

Dadurch wurden die Zukunftschancen der Betroffenen verbessert und damit auch das Gewaltpotential in der Öffentlichkeit gesenkt. Das ist genau der Punkt, und ich kann der Frau Minister nur dazu gratulieren, dass wir diesen Weg gegangen sind bezie­hungs­weise gehen werden, und die Reaktionen zeigen ja auch, dass Unterstützung vorliegt.

Um hier noch ein paar konkrete Punkte anzusprechen: Über die Frage der Verjährung kann man sicherlich und muss man auch reden. Es kann jedenfalls nicht so sein, dass Verjährungen einsetzen, bevor das jeweilige Opfer die Volljährigkeit erreicht hat, bevor es also selbst reagieren kann. Das hatten wir schon in einzelnen Fällen. Wir werden das auch hier zu diskutieren haben.

Medikation und Behandlungen, um gewisse Neigungen abbauen zu können, sind derzeit auch in Diskussion. Es ist das natürlich eine Thematik, bei der zwischen sexuellen und Gewaltneigungen zu unterscheiden ist. Insofern können wir das auch nicht diskutieren, ohne die Wissenschaft einzubeziehen. Auch in diesem Punkt kann es jedoch durchaus effiziente Verbesserungen geben.

Wichtig ist, dass man erkennt, dass auf der einen Seite ein gesellschaftliches Signal gegeben werden kann, indem der Unwert dieser Handlungen dargestellt wird. Es muss uns allen auf der anderen Seite aber auch klar sein, dass man es dabei nicht belassen kann, sondern man muss hier wirklich diese unterschiedlichen Maßnahmen effizient zum Einsatz bringen und ununterbrochen einer Qualitätskontrolle unterziehen.

Die Jugendwohlfahrt auszubauen und dabei auch ein Selbstverständnis herzustellen, dass die Fälle, die stattgefunden haben, sich nicht mehr wiederholen dürfen, gehört ebenfalls dazu. Es darf natürlich nicht so sein, dass man in Kenntnis von ausgeübter Gewalt mehr oder weniger nur in der Hoffnung, dass so etwas nicht mehr passieren wird, nichts tut.

Ich meine also, dass wir auf einem guten Weg sind, mit diesen Dingen rational und vernünftig umzugehen, empirische Forschung mit einzubeziehen, um die Dinge zu


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