Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll41. Sitzung / Seite 168

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eingebracht im Zuge der Debatte über den Dringlichen Antrag betreffend dringende Verbesserung des Schutzes Minderjähriger vor Gewaltanwendung und Mißbrauch in der 41. Sitzung des Nationalrates am 5. Dezember 2007.

Da Kinder das höchst zu schätzende Gut einer Gesellschaft sind, ist gegen Personen, die mit einer unmündigen Person den Beischlaf oder eine dem Beischlaf gleich­zusetzende geschlechtliche Handlung unternehmen, mit größter Härte vorzugehen.

Als weitere generalpräventive Komponente der Bestrafung sollen deshalb die Daten von jenen Personen, welche nach § 206 StGB rechtskräftig verurteilt wurden im Internet veröffentlicht werden.

Dies soll nicht zuletzt auch dem Schutz weiterer potentieller Opfer dienen.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage vorzulegen, welche die Veröffentlichung im Internet von Vor- und Nachname sowie Geburtsjahr von Personen, welche rechtskräftig nach § 206 StGB verurteilt wurden, vorsieht.“

*****

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeord­neter Dr. Jarolim. 6 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 


16.25.53

Abgeordneter Dr. Johannes Jarolim (SPÖ): Frau Präsidentin! Frau Bundesminister! Meine Damen und Herren! Es ist wohltuend, dass wir zu diesem doch sehr emotiona­lisierenden Thema mit einer kleinen Ausnahme diesen Diskussionsstil gefunden haben, den wir bis jetzt hier einhalten. (Abg. Öllinger: Bitte, was sind die Ausnahmen? Das möchte ich schon wissen!)

Ich kann nur an Sie appellieren, das auch so fortsetzen und uns auch darauf zu verständigen, diese Thematik und damit letztlich auch Kinder und Jugendliche nicht dazu zu missbrauchen, in der Öffentlichkeit politisches Kleingeld zu schlagen. Daher darf ich Ihnen ausdrücklich für die sachliche Diskussion danken.

Es ist natürlich so, dass sich niemand hier im Haus – keiner von uns, das ist ja schon mehrfach vorgetragen worden – wünschen kann, dass man Kindern und Jugendlichen Gewalt antut, und dass jeder wirklich alles daran setzt, das zu verhindern. Insofern ist auch der Hinweis oder der Vorwurf, der in der Vergangenheit öfter gemacht worden ist, manche könnten durchaus damit kokettieren, fehl am Platz und heute weitestgehend nicht mehr in Diskussion.

Es ist natürlich eine sehr komplexe Situation: Wie kann man wirklich Nachhaltigkeit auch in der Gewaltbekämpfung umsetzen und durchsetzen, und wie kann man die Komplexität der gesamten Themenstellung einbringen? Wir haben da mehr oder weniger die Frage „Sicherheit vor dem Elternhaus“ – unter Anführungszeichen; Kollege Donnerbauer hat das ja dargelegt – zum Diskussionsthema.

Das ist ja etwas, was man sich in dieser Ausdrücklichkeit gar nicht wirklich vorstellen kann. Das ist ja eigentlich die Unglaublichkeit an der Situation, aber es ist das, worum es da geht. Das heißt, es gibt da auch nicht die Öffentlichkeit wie sonst, sondern es


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