Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll41. Sitzung / Seite 185

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sonen – vorliegt, kann die Anzeige – und das ist aus unserer Sicht das Ungeheuer­liche – unterbleiben, wenn sich der Verdacht gegen einen nahen Angehörigen wie zum Beispiel den Vater richtet. Im Gesetz heißt es, dass eine Anzeige so lange unterbleiben kann – ich zitiere –, „als dies das Wohl des Minderjährigen erfordert und eine Zusam­men­arbeit mit dem Jugendwohlfahrtsträger und gegebenenfalls die Einbeziehung einer Kinderschutzeinrichtung an einer Krankenanstalt erfolgt“. 

Sie, Frau Bundesminister, haben gesagt, dass Sie so sehr für den Schutz der Kinder sind. Daher bitte ich Sie: Lesen Sie sich die Stellungnahme Ihres Ministeriums durch, die wir im Ausschuss zu lesen bekommen haben! – Ich möchte Ihnen das kurz vorlesen, Frau Bundesminister, denn ich halte diese Aussage Ihres Ministeriums, das diese Verschärfung der Anzeigepflicht abgelehnt hat, wirklich für skandalös:

„Aus Sicht des Bundesministeriums für Justiz bleibt anzumerken, dass in Kreisen der Jugendwohlfahrt auch ein bestimmter Zweifel an der Wirksamkeit strafrechtlicher Maßnahmen zum Kinderschutz besteht.“ 

Frau Bundesminister, wie wollen Sie denn sonst den Schutz dieser Kinder vor Straftätern sicherstellen? Das ist ja unglaublich! Das ist für Ihr Ministerium von einem Herrn Dr. Wolfgang Fellner unterfertigt, und ich bitte, doch einmal in Ihrem Ministerium für Ordnung zu sorgen! – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

17.15


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Der von Herrn Abgeordnetem Kurzmann einge­brachte Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht daher mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Kurzmann, Strache, Rosenkranz und anderer Abgeordneter betref­fend Spitalstourismus

eingebracht im Zuge der Debatte über den Dringlichen Antrag, betreffend dringende Verbesserung des Schutzes Minderjähriger vor Gewaltanwendung und Mißbrauch in der 41. Sitzung des Nationalrates am 5. Dezember 2007.

Am Samstag, den 1. Dezember 2007, war in der Tageszeitung „Krone“ folgendes zu lesen:

„Nach dem Tod Lucas gibt es nun politische Konsequenzen. ‚Wir werden das veraltete Jugendwohlfahrtsgesetz ändern!‘, so Gesundheitsministerin Kdolsky. Das fordert auch jener Arzt, der das Martyrium aufgedeckt hat. Dr. Rokitansky: ‚Der Spitalstourismus so wie in diesem Fall muss aufhören.‘

Wie berichtet, war der kleine Bub – bevor er ins SMZ-OST in Wien eingeliefert wurde – zuvor in zwei anderen Kliniken in Niederösterreich und Tirol gewesen. Der Leiter der Jugend- und Kinderchirurgie im Donauspital, in dessen Abteilung das Martyrium von Luca mit dem Tod endete, darf wegen des laufenden Verfahrens zu dem Fall im ‚Krone‘-Gespräch nur so viel sagen: ‚Es ist eine Tragödie!‘

Aber Dr. Alexander Rokitansky sieht sich als ‚Advokat der Kinder‘. Und als solcher legt er den Finger auf die Wunde: ‚Mit einer bundesweiten EDV-Vernetzung zwischen Krankenhäusern und Hausärzten wäre mit dem Spitalstourismus Schluss. Denn der Arzt könnte schon beim zweiten Besuch wegen eines verletzten Kindes kritische Fragen stellen!‘ erklärt der renommierte Mediziner.

 


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