Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll41. Sitzung / Seite 191

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politischen Entscheidungen ein bisschen geringer gehalten wird. Das funktioniert im Großen und Ganzen, kann man sagen, in Österreich noch relativ gut.

Das heißt, die Abhängigkeit von Spenden soll zurückgedrängt werden. Wenn man das gutheißt, muss man aber auch sehen, dass die Öffentlichkeit ein Recht darauf hat, Klarheit über den Einsatz der Mittel zu bekommen, dass die Öffentlichkeit ein Recht darauf hat, zu sehen, ob das Ziel, das da angegeben wird, auch wirklich erreicht wird. Die zentralen Anforderungen dabei sind Transparenz und Öffentlichkeit; Transparenz darüber, welches Geld wohin fließt, und Öffentlichkeit in dem Sinn, dass die Öffent­lichkeit darüber auch informiert wird.

Genau diese Transparenz ist bei der derzeitigen Gesetzeslage in Österreich nicht gesichert. Das Parteiengesetz ist völlig unzureichend und weit entfernt auch von jedem internationalen Standard, vor allem auch was die Regelungen in Bezug auf die Spenden betrifft.

Kurz der Stand der Dinge: Welche Verpflichtung haben Parteien momentan zur Offen­legung, also wirklich zur Veröffentlichung dessen, was sie mit Steuergeld machen? – Die Parteien müssen einmal im Jahr einen Rechenschaftsbericht geben, der in der „Wiener Zeitung“ veröffentlicht wird. Dort wird aber keinerlei detaillierte Aufstellung vorgenommen, es gibt eine grobe Einnahmen- und Ausgabenrechnung.

Wenn von manchen Politikerinnen oder Politikern – vornehmlich der Großparteien – behauptet wird, dass der Rechnungshof da eine Möglichkeit zur Kontrolle hätte, zum Beispiel was die Spenden angeht, dann ist das schlicht und einfach eine Falsch­information – um hier keinen Ordnungsruf zu riskieren.

Vorschrift ist, dass Spenden über 7 260 € deklariert werden müssen. Allerdings ist das ein Gummiparagraph, wie man so schön österreichisch sagt. Es gibt nämlich einerseits jede Menge Ausnahmen, andererseits gibt es keine Bestimmung, die verhindert, dass es ein Spendensplitting gibt. Das heißt, Sie haben jede Möglichkeit, Spenden einzu­nehmen, die zum Beispiel zehn Mal im Jahr 7 000 € betragen. Solange Sie unter diesen 7 200 € bleiben, brauchen Sie es nicht einmal dem Rechnungshof bekannt zu geben. Der Rechnungshof darf es ohnehin nicht veröffentlichen, aber nicht einmal die Bekanntgabe an den Rechnungshof ist dann notwendig. Das heißt, dieses Spenden­splitting ist derzeit möglich und wird mit Sicherheit, soweit der Politologe Hubert Sickinger, der sich damit seit vielen Jahren beschäftigt, das sagen kann, auch so gehandhabt.

Darüber hinaus gibt es noch jede Menge Ausnahmen, und die sind wirklich interessant. Ausnahmen – das heißt, es muss nicht einmal eine Veröffentlichung dieser Spenden, auch wenn sie über 7 260 € gehen, erfolgen – gibt es, wenn es sich um Körperschaften des öffentlichen Rechts handelt beziehungsweise auf freiwilliger Mitgliedschaft beru­hende Berufs- und Wirtschaftsverbände, Anstalten, Stiftungen und Fonds. – In Kürze und prägnant gesagt, als zwei Beispiele, Industriellenvereinigung und Österreichischer Gewerkschaftsbund. Es ist da überhaupt keine Angabe der Spenden in diesem Rechenschaftsbericht notwendig.

Ausnahme zwei: Spenden an Vorfeld- oder Teilorganisationen der Parteien. In diesem Zusammenhang hat Lorenz Fritz im Eurofighter-Untersuchungsausschuss als Präsi­dent der Industriellenvereinigung eine interessante Bemerkung gemacht. Er hat näm­lich in diesem Untersuchungsausschuss zugegeben, dass über die Industriellenver­einigung Spenden von Dritten an die ÖVP beziehungsweise den ÖAAB geflossen sind. Das heißt, er hat de facto Spendenwäsche über die Industriellenvereinigung zuge­geben.

 


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