Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll41. Sitzung / Seite 192

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Genau das ist unser Kritikpunkt und auch der Kritikpunkt des Rechnungshofes – im Übrigen zum Beispiel auch des Europarates –: dass es in Österreich möglich ist, Spenden über Vorfeldorganisationen, über Körperschaften öffentlichen Rechts zu waschen, und dass es im österreichischen Gesetz keinerlei Verpflichtung gibt, diese Spenden transparent zu machen.

Der Europarat hat bereits 2003 Vorschläge veröffentlicht zur Offenlegung von Partei­spenden, zur Begrenzung der Wahlkampfkosten und für Sanktionen, wenn eben diese Bestimmungen, die ins Gesetz kommen sollen, nicht eingehalten werden. Das kümmert aber offenbar die großen Parteien wenig.

Wir Grüne sprechen uns seit Jahren für diese Transparenzkriterien aus. Seit Jahren kämpfen wir dafür, dass es hier zu einer Gesetzesänderung kommt – nicht zu irgend­welchen verwaschenen Goodwill-Aktionen, sondern zu klaren gesetzlichen Regelun­gen, die für die Öffentlichkeit auch nachvollziehbar sind. (Beifall bei den Grünen.)

Zuletzt haben wir das mit zwei Anträgen getan. Bereits im Oktober 2006, noch vor den Nationalratswahlen, haben wir zwei Anträge eingebracht, nämlich einen zur Wahl­kampf­kostenbegrenzung und einen zu den gläsernen Parteikassen. Beide Anträge sind jetzt gut abgelegen, ein Jahr lang, wie das so üblich ist, haben jetzt aber mittlerweile doch den Weg in den Verfassungsausschuss gefunden, wo sie – Überraschung! – vertagt wurden!

Diese unsere Vorschläge beziehen sich im Wesentlichen auf eine detaillierte Darstel­lung der Parteieinnahmen im Rechenschaftsbericht, keine Spendeneinnahmen über 500 €, die anonym sind – das heißt ein Verbot von Spendenannahmen über 500 €, wenn nicht ausgewiesen ist, woher sie kommen –, Verhinderung der Spendenwäsche durch Weiterleitung über verschiedene Körperschaften von anonymen Spenden und kein Spendensplitting.

Das Problem ist, dass sich die ÖVP in dieser Frage als Vertreterin der Intransparenz, der Verschleierung und der Blockade sieht und jede Forderung nach Kontrolle hier als Majestätsbeleidigung anprangert, während sich die SPÖ mit Freude offensichtlich vor dieser Majestät verneigt und nicht geneigt ist, das, was sie angeblich fordert, auch wirklich durchzusetzen. (Beifall bei den Grünen.)

Das gipfelt in so skurrilen Situationen wie, dass Klubobmann Cap in einem Interview sagt, dass die SPÖ einen Antrag im Parlament liegen hat und dass sie schauen wird, dass da jetzt etwas weitergeht. – Diesen Antrag gibt es zwar nicht, den gibt es nämlich nur von den Grünen, nicht aber von der SPÖ, und wenn jener von den Grünen dann im Verfassungsausschuss behandelt wird, stimmt die SPÖ nicht vielleicht zu, sondern dann verneigt sie sich vor Ihrer Majestät der ÖVP und stimmt einer Vertagung dieses Antrages zu. (Zwischenrufe bei der ÖVP.)

Das ist offensichtlich die Rolle, die die SPÖ in diesen Auseinandersetzungen für sich in Anspruch nimmt. Das ist sehr schade. Wir stellen daher diesen Fristsetzungsantrag, damit wenigstens einer dieser Anträge vielleicht einmal eine Mehrheit bekommen kann. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

17.39


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Ich mache darauf aufmerksam, dass die Rede­zeit der nunmehr zu Wort gemeldeten Abgeordneten 5 Minuten beträgt.

Nächster Redner ist Herr Klubobmann Dr. Cap. – Bitte, Sie sind am Wort.

 


17.39.54

Abgeordneter Dr. Josef Cap (SPÖ): Sehr geschätzte Vorrednerin, Sie haben natür­lich nur die halbe Wahrheit erzählt. Ich habe gesagt, dass wir einen Fünf-Parteien-


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