Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll41. Sitzung / Seite 200

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Zur Verhandlung steht jetzt wieder der Bericht des Verfassungsausschusses über Än­derungen des Übereinkommens zum Schutz des Menschen bei der automatischen Verarbeitung personenbezogener Daten, die den Europäischen Gemeinschaften den Beitritt ermöglichen. – Das ist eine positive Materie, wobei wir mit doch stolzer Befriedigung anmerken können, dass wir den Datenschutz in Österreich schon längst positiv leben, der Datenschutzrat seine Arbeit tätigt und wir uns in dieser Materie in Augenhöhe mit der internationalen Gemeinschaft befinden.

Es geht weiters noch um das Zusatzprotokoll zum Übereinkommen zum Schutz des Menschen bei der automatischen Verarbeitung personenbezogener Daten betreffend Kontrollstellen und grenzüberschreitenden Datenverkehr. – Dieses Übereinkommen des Europarates zum Schutz des Menschen bei der automatischen Verarbeitung personenbezogener Daten stellt eigentlich die wichtigste multilaterale Rechtsgrundlage für den allgemeinen Datenschutz in Europa dar. Ein Zusatzprotokoll, eben in 147 der Beilagen, dem Österreich nun beitreten soll, regelt den grenzüberschreitenden Daten­verkehr und dessen Kontrolle.

Durch den Beitritt soll in Österreich die Einrichtung einer nationalen und unabhängigen Datenschutz-Kontrollstelle auch auf Europaratsebene verpflichtend werden. Für Öster­reich selbst bestehen solche Regelungen schon längst im Rahmen des Datenschutz­gesetzes. Ebenfalls geregelt wird mit dem Protokoll der internationale Datenverkehr für Österreich.

Die Materie ist positiv und findet unsere Zustimmung. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

18.07


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Scheib­ner. 2 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte, Herr Kollege.

 


18.07.15

Abgeordneter Herbert Scheibner (BZÖ): Danke, Herr Präsident! – Auch wir werden diesen beiden Vorlagen unsere Zustimmung geben, denn es ist ein wichtiges Signal, dass auch auf europäischer Ebene der Datenschutz entsprechend wichtig ist und geregelt wird: auf der einen Seite durch den Beitritt der Europäischen Union als multilaterale Organisation zu diesem Abkommen über Datenschutz und zum anderen auch dadurch – Tagesordnungspunkt 11 –, dass auch Österreich diese internationalen Bestimmungen des Europarates übernimmt, obwohl, wie schon gesagt, wir in unserem Datenschutzgesetz zumindest ähnliche Standards haben.

Es ist deshalb ein wichtiges Signal, weil wir auf der einen Seite davon ausgehen müssen, dass internationale Kriminalität, Terrorismus auch international bekämpft werden müssen, und zwar auch dadurch, dass die einzelnen Länder ihre vorhandenen Daten, zum Teil auch über eigene Staatsbürger, austauschen, nämlich dort, wo es Ver­dachtsmomente auf kriminelle Handlungen oder Organisationen gibt. Selbstverständ­lich müssen dann auch die Staatsbürger über europäisch anerkannte Rechte verfügen, die die missbräuchliche Verwendung dieser Daten zumindest erschwert, wenn nicht – was wünschenswert wäre – sogar verhindert.

In diesem Zusammenhang möchte ich aber – das wird uns morgen noch beschäf­tigen – schon auf eine Problematik hinweisen, die jetzt die Bundesregierung in Öster­reich beschließen möchte, in einer Husch-Pfusch-Aktion bei einer Änderung des Sicherheitspolizeigesetzes und einiger anderer Materien: Es soll jetzt flächendeckende Mobilfunkpeilungen geben, auch ohne richterliche Anordnung. Es ist überhaupt nicht klar, welche Schranken es geben wird, welche Kontrollmöglichkeiten es geben wird. Ich sage immer, die Grenze ist weit, und ein rechtschaffener Bürger braucht sich nicht


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