Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll41. Sitzung / Seite 220

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Meiner Meinung nach sollte auf EU-Ebene eine gemeinschaftliche Haftunterbringung für Nicht-EU-Straffällige, die im EU-Raum einzusitzen haben, eingerichtet werden und dorthin die Strafverbüßung transformiert werden.

Wenn wir schon den internationalen Haftbefehl haben und wir gegebenenfalls eigene Staatsbürger, was gegen jedes Verfassungsprinzip seinerzeit gewesen war, aufgrund eines solchen Haftbefehles auszuliefern hätten, umso mehr müssten wir fremdlän­dische Straftäter doch so lange gesellschaftsverwahrend behandeln und auf EU-Ebene sicherstellen, dass die verhängte Strafe verbüßt wird.

Ich darf darauf aufmerksam machen, dass das Gebot – und wir haben ja eine neue, je­denfalls klarstellende Formel –, dass bedingt zu entlassen ist, wenn ein Verurteilter die Hälfte der im Urteil verhängten oder im Gnadenweg festgesetzten zeitlichen Frei­heits­strafe verbüßt hat, eigentlich ein Unterlaufen des verhängten Strafsatzes ist. Das ist rechtstheoretisch nicht so ohne weiteres glattzubügeln. (Präsidentin Dr. Glawisch­nig-Piesczek übernimmt den Vorsitz.)

Ich bin zum anderen sehr dafür, dass wir den Strafkatalog insgesamt verbreitern, weil wir mit dem bloßen Verhängen von Haft, mit dem bloßen Verhängen von Geldstrafe, mit der Möglichkeit im Jugendbereich, soziale Arbeitsleistung zu erbringen, nicht das Auslangen finden. Es muss auch möglich sein, dass eine zeitlich verhängte Strafe mit der Verfügung einer anschließenden Bewährungshilfe versehen wird, weil das Argu­ment natürlich gerechtfertigt ist, einen Verurteilten auf Knall und Fall in die Gesellschaft zu entlassen, ohne ihn einzubegleiten, etwas an sich hat. Aber es muss nicht unbedingt ein Abtausch zwischen den beiden Systemen Bewährungshilfe und Ver­büßung von verhängter Strafe sein.

Es tut mir leid, dass dieser Aspekt bisher überhaupt noch nicht aufgegriffen oder behandelt worden ist, dass auf EU-Ebene Gefängnisse einzurichten sind als Gemein­schaftseinrichtung, wo verurteilte Nicht-EU-Staatsbürger die Haft zur Gänze zu ver­büßen hätten. – Danke vielmals. (Beifall bei der FPÖ.)

19.01


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Als nächste Rednerin zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Ablinger. 2 Minuten. – Bitte.

 


19.01.10

Abgeordnete Sonja Ablinger (SPÖ): Frau Präsidentin! Frau Ministerin! Meine Damen und Herren! Es ist jetzt schon oft das Thema Sicherheit zu Recht bemüht worden. Entscheidend für die Sicherheit einer Gesellschaft – und das vor allem auch an die Adresse der FPÖ – ist ja nicht, wann der Gefangene entlassen wird, sondern, wie er entlassen wird, und die bedingte Entlassung gewährleistet in viel verstärkterer Form die Möglichkeiten, was Auflagen und Weisungen betrifft. Und diese Auflagen und Weisungen gelten ja sehr viel länger als zum Beispiel der Rest der Strafe, der erlassen wird. Wenn es möglich ist, mit den Auflagen die Täter zum Beispiel in ein Anti­gewalttraining zu bringen, das sehr viel länger dauert als die Haft, die er absitzt, und wir aus anderen Zahlen wissen, dass die Rückfallsquote mit entsprechenden Auflagen und Weisungen sinkt, dann verstehe ich einfach nicht, warum Sie das nicht zur Kenntnis nehmen wollen. Es geht also bei diesem Paket um mehr Sicherheit für die Gesellschaft und nicht um weniger.

Natürlich, ich weiß schon, es ist populär zu rufen: Lebenslang muss lebenslang bleiben!, aber dem Sicherheitsbedürfnis einer Gesellschaft entspricht das nicht. Im Ausschuss haben wir alle diese Punkte diskutiert; es gibt offensichtlich überhaupt kein Interesse daran, sich inhaltlich mit dem Thema auseinanderzusetzen. Es wird nicht


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