Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll41. Sitzung / Seite 221

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erkannt, dass das Wesentliche dabei ist, dass es um den Abbruch krimineller Karrieren geht, was genau dieses Paket garantieren soll.

Wir beschließen außerdem die Möglichkeit, dass Drittstaatsangehörige unter ganz konkreten Bedingungen bedingt entlassen werden können. Wenn ein Aufenthaltsverbot erlassen ist, wird er bedingt entlassen und muss Österreich verlassen, nicht nach dem Floriani-Prinzip, sondern: Wenn er in einem anderen Land aufgegriffen wird, wird er in Österreich in Haft gebracht – und wenn er nach Österreich kommt, ohnehin in Haft gebracht. Das gilt, wie wir das auch im Ausschuss diskutiert haben, nicht für Sexual­straftäter, und da gibt es eine ganze Reihe von zusätzlichen Ausnahmen. Wir haben das diskutiert – die Botschaft kommt nicht an.

Ich komme zum Schluss. Dieses Haftentlastungspaket ist meines Erachtens wohl überlegt. Es gewährleistet verbesserte Maßnahmen für die Reintegration, es schafft mehr Sicherheit für die Gesellschaft, es bedient allerdings nicht – das stimmt – die populären Rufe nach Law and Order. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

19.03


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Als nächster Redner zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Mag. Darmann. 5 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


19.03.51

Abgeordneter Mag. Gernot Darmann (BZÖ): Frau Präsidentin! Frau Bundesminister! Hohes Haus! Es wird für Sie nicht überraschend sein, dass ich mich zu diesen Tages­ordnungspunkten hauptsächlich im Bereich des Haftentlastungspaketes bewegen werde. Tatsache ist, dass wir vom BZÖ mit der vorzeitigen Entlassung von auslän­dischen Straftätern nach der Hälfte der Haftzeit absolut nicht mitgehen können. Diese Form einer gesetzlichen Regelung ist für uns unerträglich – nicht nur unerträglich, son­dern, um konkret zu werden, sicherlich europarechtswidrig sowie auch verfassungs­widrig. Und ich werde Ihnen sagen, wieso wir das so sehen.

Europarechtswidrig – es wurde vorhin schon in einer der vorigen Wortmeldungen angesprochen – aus dem Grund, da es ja nicht sein kann, dass wir den ausländischen Straftätern aus Drittstaaten die vorzeitige Haftentlassung nach der Hälfte der Haftzeit ermöglichen, wenn sie uns versprechen, nach Österreich nicht mehr einzureisen, und ihnen die freiwillige Rückkehr in sein Heimatland ermöglichen.

Wir sind, ob es manche wollen oder nicht, in der Europäischen Union, und gerade Sie von der SPÖ verteidigen immer wieder alle Grundsätze, die diese Union angeblich so stark machen – und vom Justizministerium kommt tatsächlich der Vorschlag einer Regelung, die vorsieht, dass man die ausländischen Straftäter gerade einmal über die österreichische Grenze „hinausschupft“ und sagt: Aber bitte nach Österreich zurück­kommen tuts nicht mehr, sonst werdet ihr bei uns eingesperrt! Und dann kommt noch die Kollegin Ablinger daher und sagt: Wenn der Straftäter irgendwo anders in Europa aufgegriffen wird, wird er wieder in Österreich eingesperrt. – Also die Regelung ist komplett neu, denn das ist nämlich nirgends vorgesehen. Ich weiß nicht, woher die Kollegin das hat, aber sei es, wie es sei.

Verfassungswidrig ist die Regelung aus dem anderen Grund, dass die österreichischen Häftlinge nicht diese Möglichkeit haben, nach der Hälfte der Haftzeit herauszukommen, weil sie in ihre Heimat zurückkehren. Sie sind einfach in ihrer Heimat, deswegen haben sie die volle Haftzeit drinnen zu bleiben. Ein Ausländer hat das „Glück“ – unter Anfüh­rungszeichen –, dass er hier eingesperrt wird.

Deswegen ist es ja um so mehr eine sehr gefährliche Regelung, weil es eine Einladung ist für die Ausländer, bei uns kriminell tätig zu werden. Die Berufskriminellen kommen nach Österreich, wissen, nach der Hälfte der Haftzeit sind sie wieder heraußen, der


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