Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll41. Sitzung / Seite 222

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Strafvollzug ist sehr gemäßigt, sehr gemütlich. Wir kennen unsere Gefängnisse, sie sind wirklich mit allem möglichem Luxus ausgestattet. Tatsache ist, der Österreicher kann auf das nicht zurückgreifen, und aus diesem Grund ist das sicherlich verfas­sungswidrig. (Abg. Parnigoni: Eine Woche in Stein, Herr Kollege!)

Kollege Donnerbauer von der ÖVP, Sie haben gesagt, es wird eine Rückführung in den Heimatstaat geben. – Es wird keine Rückführung in den Heimatstaat geben! Es gibt das Angebot an den ausländischen Straftäter, freiwillig in seine Heimat zurück­zu­keh­ren. Es gibt keine Rückführung! Es gibt bis zur Grenze einen Transport, von dem wir aber schon wissen, dass der Innenminister – er hat das schon kritisiert – nicht weiß, wie er das bewerkstelligen wird. Das ist ein irrsinniger Aufwand, den dorthin zu brin­gen. Angeblich muss es sogar, wenn man den Formulierungen folgt, der Justiz­anstaltsleiter bewerkstelligen, dass der Straftäter bis zur Grenze gebracht wird. Und was dann? Was machen wir dann? Wenn wir nicht wissen, wo er herkommt, welcher Heimatstaat sein Ziel sein sollte – ich muss es ja so formulieren, weil das Ziel wird es nicht sein –, dann geht er bei der einen Grenze, bei irgendeiner grünen Grenze hinaus und kommt, wenn er in Niederösterreich rausgeht, im Burgenland wieder rein, und die Polizei, das Innenministerium hat aufs Neue den Aufwand, ihn zu suchen. Egal, ob wir jetzt einen internationalen Haftbefehl haben oder nicht, es ist ganz einfach ein neuerlicher Mehraufwand und nur eine Kostenverschiebung vom Justizressort in das Innenressort.

Das Justizressort sagt, wir wollen keine weiteren Haftplätze in großer Form schaffen, wir wollen die Justizanstalten etwas leeren, weil sie überfüllt sind – das müssen wir auch aus Kostengründen machen, das ist immer wieder auch ein Vorwand des Justiz­ministeriums für diese Vorgehensweise. Auf der anderen Seite wird in Zukunft das Innenressort, werden unsere Polizisten, die ja diese Personen bereits einmal oder mehrmalig schon dingfest gemacht haben, wieder den Mehraufwand haben. Diese Straftäter sind schon einmal verurteilt worden, sind schon im Gefängnis drinnen – und jetzt kommen wir mit diesem Gesetzesbeschluss daher und lassen diese wieder früher raus, damit das ganze Spiel wieder von vorne losgehen kann.

Im Großen und Ganzen ist dazu zu sagen, dass der ganze Zauber dieses Haftent­lastungspaketes nur auf dem Rücken der Sicherheit der österreichischen Bevölkerung ausgetragen wird. Es ist daher ganz klar, dass das von unserer Seite nicht mitzu­vollziehen ist.

Zu den anderen Punkten dieser Tagesordnungspunkte möchte ich auch noch kurz et­was anführen; es gibt ja nicht nur Negatives wie dieses Haftentlastungspaket, sondern auch Positives.

Der Antrag des Kollegen Zinggl auf Umsetzung der Ausschussfeststellung wird auf­grund der tatsächlich gegebenen Notwendigkeit einer Regelung in diesem Bereich natürlich von uns mitgetragen.

Zum Suchtmittelgesetz muss ich sehr wohl wieder etwas Negatives anmerken: Diese Novelle zum Suchtmittelgesetz können wir nicht mittragen, kommt es doch aus unserer Sicht hier zu einer Aufweichung des Suchtmittelgesetzes, da eine Reduzierung der Probezeit von fix zwei Jahren auf ein bis zwei Jahre vorgesehen ist. – Danke schön. (Beifall beim BZÖ.)

19.09


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Als nächste Rednerin zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Mag. Hakl. 2 Minuten. – Bitte, Frau Abgeordnete.

 


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