Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll41. Sitzung / Seite 226

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

19.21.33

Abgeordneter Mag. Dr. Manfred Haimbuchner (FPÖ): Frau Präsidentin! Frau Minis­terin! Werte Damen und Herren Kollegen! Hohes Haus! Verstöße gegen die Rechts­ordnung sind mit dementsprechenden Sanktionen zu ahnden. Strafe muss sein – bei diesem Grundsatz werden wir wohl bleiben müssen. (Beifall bei der FPÖ.)

Es ist interessant, wenn Kollege Steinhauser von den Grünen sagt: Die Generalprä­vention hat ja überhaupt keinen Sinn mehr. – Mich erinnert das immer an die Sitzkreis-Politik der Achtundsechziger, ich kann das nicht oft genug erwähnen, so nach dem Motto: Die Gesellschaft ist schuld! Das hat auch Kollege Pendl gemeint. Ihm halte ich aber zugute, dass er es sicherlich sehr ehrlich und sehr idealistisch aus sozialdemo­kratischer Sicht sieht. Aber man muss einmal sagen, dass das alles nicht so einfach ist und nicht immer nur die Gesellschaft schuld ist. Manchmal ist man auch selbst schuld. (Abg. Öllinger: Stimmt!)

Deswegen gibt es die Idee, dass man die Generalprävention und die Spezialprävention für die Strafbemessung heranzieht. Da kann man nicht das eine ohne das andere sehen. Ich weiß nicht, in welcher drittklassigen, nicht lesbaren Vorlesungsmitschrift Kollege Steinhauser von den Grünen das entdeckt hat, dass die Generalprävention keine Rolle spielt. Wenn Sie das bei einer Prüfung sagen, dann glaube ich nicht, dass Sie diese Prüfung bestehen werden.

Aber wir sehen uns hier mit zwei Dingen konfrontiert: auf der einen Seite mit dem Traum der gefängnislosen Gesellschaft – der könnte übrigens sehr bald zum Albtraum werden –, auf der anderen Seite mit dem Ansinnen der Bundesregierung, das vielleicht rein pekuniäre Gründe hat, weil der Strafvollzug eben sehr viel Geld kostet, das man sich irgendwie ersparen möchte.

Ich glaube, beide vermeintlichen Beweggründe sind als weitere Aufweichung des Straf­vollzuges aus sicherheitspolitischer Sicht abzulehnen. Ich würde mir wirklich wün­schen, dass man sich einmal über die Opfer Gedanken macht. Wer spricht noch über die Opfer? – Man spricht andauernd über die Täterinnen und Täter und überlegt sich dann auch noch die vorzeitige Entlassung der Straftäterinnen und Straftäter!

Ich kann nur eines sagen: Man muss die Gesellschaft vor gewissen Personen schüt­zen. Angesichts der Tatsache, dass laut Statistik die Hälfte der bedingt Entlassenen ohnehin wieder ins Gefängnis zurückwandert, könnten wir uns doch das Ganze ersparen. Lassen wir sie doch gleich die paar Jahre sitzen, denn sie werden noch bald genug herauskommen! (Beifall bei der FPÖ.)

Ich will da gar keinen Populismus betreiben. Natürlich muss man sich darüber Gedan­ken machen, was mit einem Häftling passiert, wenn er wieder zurück in die Gesell­schaft entlassen wird. Selbstverständlich, das ist überhaupt keine Frage, darüber muss man sich Gedanken machen. – Ja, dazu stehe ich! Aber es kann nicht sein, dass wir uns zuerst darüber Gedanken machen, wann wir ihn wieder freilassen, und uns erst dann überlegen: Wie tun wir da jetzt? Aus generalpräventiven Gründen ist das alles ohnehin nicht mehr notwendig, vielleicht aus spezialpräventiven. Machen wir einen gemeinsamen Sitzkreis, und dabei unterhalten wir uns mit dem Häftling und fragen ihn: Bist du damit einverstanden, dass du das Gefängnis verlassen darfst? Möchtest du das? Bei den Ausländern, die sich dazu auch noch unrechtmäßig bei uns aufhalten, sagt man dann überhaupt: Wenn du uns versprichst, dass du das Land verlässt, wirst du entlassen.

Frau Ministerin, ich frage mich: Wie werden Sie dafür Sorge tragen, dass derjenige, der entlassen wird, auch tatsächlich den Staat verlässt? Wie wollen Sie das kontrollieren? Ich habe in den Unterlagen diesbezüglich keine einzige Maßnahme entdeckt. Vielleicht können Sie uns das erklären. Ich glaube, Sie können uns das nicht wirklich erklären.


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite