Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll41. Sitzung / Seite 237

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,(1) Am Sitz jedes in Strafsachen tätigen Landesgerichts besteht eine Staats­anwaltschaft, am Sitz jedes Oberlandesgerichts eine Oberstaatsanwaltschaft und beim Obersten Gerichtshof die Generalprokuratur. Die Staatsanwaltschaften sind den Oberstaatsanwaltschaften und diese sowie die Generalprokuratur dem Bundesminister für Justiz unmittelbar untergeordnet und weisungsgebunden.‘“

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Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Fichtenbauer. 3 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 


19.53.53

Abgeordneter Dr. Peter Fichtenbauer (FPÖ): Frau Präsidentin! Frau Bundesminis­terin! Kollege Donnerbauer! Das Gesetz, dessen Abänderungsantrag Sie soeben vorgetragen haben, ist bestimmt eines, das keiner gelesen beziehungsweise mitvollzogen hat. Aber ich gehe davon aus, dass es im Sinne der anwaltlichen Kor­rektheitsverpflichtung korrekt ist und dass Sie wahr und inhaltlich richtig berichtet haben, dass es sich um redaktionelle Ausbesserungen handelt.

Es ist auch sehr schwierig, das in der Eile nachzuvollziehen, weil es ja erst vor kurzer Zeit schriftlich vorgelegt wurde. Aber ich wiederhole das, was ich vorhin gesagt habe, insbesondere deshalb, weil wir betreffend die beiden Vorlagen der Tagesord­nungs­punkte 16 und 17 schon im Ausschuss pro gestimmt haben, und wir werden das auch heute tun. Es handelt sich um notwendige technische Anpassungen, die im Sinne des Strafprozessrechtsänderungsgesetzes erforderlich und richtig sind.

Ferner bringe ich namens meiner Fraktion zum Ausdruck, dass wir damit sehr ein­verstanden sind, dass das „Wunschgespenst“ der weisungsfreien Staatsanwaltschaft nicht aufgegriffen wurde und nicht Gesetz werden soll.

Das Beispiel Italien wurde genannt, und das beste Beispiel gegen eine weisungsfreie Staatsanwaltschaft ist das italienische Beispiel. Ich erinnere an die überfallartig in Haft genommenen Wintersportler vor zwei Jahren, die in einer Nacht-und-Nebel-Aktion, geleitet und angeführt mittels Maßnahmen eines weisungsfreien Staatsanwaltes, fest­genommen wurden. An dem ganzen Vorwurfskonstrukt war nichts dran: Kein einziger Tatverdacht konnte erhärtet werden, aber die Sportler wurden sehr in Misskredit gebracht, wurden aus dem Verkehr gezogen, konnten ihren sportlichen Betätigungen, für die sie sich jahrelang vorbereitet haben, nicht mehr nachgehen und so weiter und so fort. (Abg. Brosz: Was heißt, es ist nichts bestätigt worden?!)

Die politische Verantwortung für die Anklagebehörde hat beim zuständigen obersten Organ – und das ist der Justizminister oder die Justizministerin – verankert zu bleiben! Das dient der Behördenkorrektheit im Sinne der politischen Verantwortung des staat­lichen Anklagemonopols, und das ist richtig und gut so.

Eine Änderung dessen würde eine „Verwürfelung“ des traditionell richtigen, staatlichen Einrichtungskonstrukts in Angelegenheiten der Rechtspflege bedeuten, für die kein Anlass besteht. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

19.56


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Köfer. 2 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 


19.56.50

Abgeordneter Gerhard Köfer (SPÖ): Geschätzte Frau Präsidentin! Werte Frau Bundesministerin! BAWAG, Eurofighter oder Horngacher sind wohl nur einige, aber die


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