Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll41. Sitzung / Seite 238

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derzeit bekanntesten Schlagworte, die aufgrund einer sehr breiten medialen Bericht­erstattung in der Bevölkerung mit Korruption in Verbindung gebracht werden.

Korruption verdirbt und untergräbt die Gesellschaft, sie entmutigt die Ehrlichen und schafft ein Klima des Misstrauens und vor allem der Destruktion. Im juristischen Sinne bedeutet sie aber auch den Missbrauch einer Vertrauensstellung im Bereich der öffentlichen Verwaltung, in der Wirtschaft, aber auch im Bereich der Politik – und das kann wohl nicht im Sinne und im Interesse des Staates sein.

Daher begrüße ich ausdrücklich die Schaffung einer eigenen zentralen Korruptions­staatsanwaltschaft, wobei es in diesem Zusammenhang aber auch einen Wermuts­tropfen zu vermerken gibt: Es wurde leider verhindert, dass die neue Korruptions­staatsanwaltschaft, wie von Frau Justizministerin Berger initiiert und vorgeschlagen, aber auch von der OECD und vom Europarat empfohlen, weisungsfrei agieren kann, wobei diese Weisungsfreiheit wichtig gewesen wäre.

Die spezialisierte und zentralisierte Verfolgung von Korruption bekommt insbesondere in der globalen Wirtschaft immer größere Wichtigkeit und kann für den Wirtschafts­standort Österreich vor allem bezüglich möglicher künftiger Investoren von eminenter und entscheidender Bedeutung sein. Korruption schafft unfaire Wettbewerbs­bedin­gungen gegenüber dem korrekt Anbietenden, meist aber dann auch zum Nachteil von klein- und mittelständischen Unternehmen.

Der Schaden bei diesen Fällen ist schwer zu beziffern, da damit sehr oft Folge- und Sekundärschäden, wie zum Beispiel Vermögensverluste, Umweltschäden oder der Verlust von Arbeitsplätzen in Verbindung gebracht werden müssen. Daher ist es höchst an der Zeit, dass Österreich hier im internationalen Vergleich nachzieht, denn in zahlreichen anderen europäischen Ländern gibt es eine derartige Einrichtung – übrigens sehr erfolgreich – schon seit vielen Jahren.

Ziel und Ehrgeiz dieser Regierung muss es also sein, dass sich Österreich im Sinne der Wirtschaft, aber auch im Sinne der Steuerzahler vom derzeit bescheidenen 15. Rang auf dem Korruptionswahrnehmungsindex schnell verbessert und es eine deutliche Aufhellung dieser dunklen Machenschaften gibt.

Daher bin ich überzeugt davon, dass mit der Schaffung dieser Staatsanwaltschaft ein sehr energischer Schritt zur Stärkung der Akzeptanz im Bereich Vertrauen und Handlungsfähigkeit des Staates gesetzt wird. (Beifall bei der SPÖ.)

19.59


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Zu einer Stellungnahme von der Regie­rungsbank aus hat sich Frau Justizministerin Dr. Berger zu Wort gemeldet. – Bitte.

 


19.59.28

Bundesministerin für Justiz Dr. Maria Berger: Frau Präsidentin! Ich möchte nur ganz kurz insbesondere das unterstreichen, was Frau Abgeordnete Stadlbauer schon gesagt hat: Wir stehen tatsächlich vor einer enormen Aufwertung der Staatsanwalt­schaften, die – jetzt zum ersten Mal im Bundesverfassungsgesetz verankert – nach der Strafprozessreform ab 1. Jänner als die Leiter des Vorverfahrens agieren.

Sie bekommen eine neue dienstrechtliche Stellung durch die Überleitung ins Richter­dienstgesetz, die Weisungen werden neu geregelt und sie bekommen auch dienst­rechtlich und organisationsrechtlich eine gewisse zusätzliche Unabhängigkeit. Insge­samt wird also in diesen Tagen ein sehr, sehr umfangreiches Paket für die Staatsanwaltschaften beschlossen, das der neuen Rolle dieser Behörden gerecht wird.

Zur Frage des Herrn Vorsitzenden des Justizausschusses darf ich sagen: Natürlich steigt mit diesem großen Projekt, das mit 1. Jänner 2008 startet, die Nervosität. Alle


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