Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll41. Sitzung / Seite 239

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wollen ab 1. Jänner ihr Bestes geben, und alle haben auch bisher schon ihr Bestes gegeben, um alles, was an absehbaren Vorbereitungen notwendig war, zu tun.

Im Bereich der Staatsanwaltschaften kann – als einzigem Bereich – ein nennenswerter Personalzuwachs verzeichnet werden. Wir haben mehr als 120 zusätzliche Staats­anwälte, davon 70 neue Planstellen. Es wurde also nicht umgeschichtet, sondern es wurden tatsächlich 70 neue Planstellen geschaffen. Wir konnten alles, was zusätzlich an nichtrichterlichem Personal notwendig war, durch neue Planstellen abdecken, wofür ich mich sowohl beim Herrn Finanzminister als auch beim Herrn Bundeskanzler bedanken möchte. Wir haben diese Planstellen rechtzeitig zur Verfügung gestellt, sodass diese zum Teil jetzt schon einige Monate besetzt sind und sich die neuen Staatsanwältinnen und Staatsanwälte auf ihre Aufgabe vorbereiten können.

Für den elektronischen Verkehr mit der Kriminalpolizei sind alle Schnittstellen einge­richtet, und es gibt schon seit vielen Wochen und Monaten gemeinsame Schulungen, und zwar sowohl für die Staatsanwälte als auch für die Polizei.

Nochmals: Alles, was absehbar war und wir organisieren konnten, haben wir getan, und ich bin daher überzeugt davon, dass der Start am 1. Jänner 2008 sehr, sehr gut gelingen wird. Wenn es jedoch die eine oder andere Unsicherheit gibt, so hat das eben damit zu tun, dass das natürlich ein sehr großer Schritt ist, eine sehr durchgehende Reform, die sehr vieles an Änderungen nach sich zieht. Da kann es schon sein, dass in der einen oder anderen Staatsanwaltschaft die Nervosität ein bisschen steigt. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)

20.02


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemel­det. Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht die Frau Berichterstatterin ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Wir gelangen nun zur Abstimmung über den Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Auslieferungs- und Rechtshilfegesetz und das Bundesgesetz über die justizielle Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten der Europäischen Union geändert werden, in 335 der Beilagen.

Hiezu haben die Abgeordneten Dr. Jarolim, Mag. Donnerbauer, Kolleginnen und Kolle­gen einen Abänderungsantrag eingebracht.

Weiters liegt ein Verlangen auf getrennte Abstimmung der Abgeordneten Mag. Stein­hauser, Kolleginnen und Kollegen vor.

Ich lasse daher zunächst über die vom erwähnten Abänderungsantrag beziehungs­weise Verlangen auf getrennte Abstimmung betroffenen Teile des Gesetzentwurfes und anschließend über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetz­entwurfes samt Titel und Eingang abstimmen.

Da der vorliegende Gesetzentwurf sowie der eingebrachte Abänderungsantrag je eine Verfassungsbestimmung enthält, stelle ich zunächst im Sinne des § 82 Abs. 2 Ziffer 1 der Geschäftsordnung die für die Abstimmung erforderliche Anwesenheit der verfas­sungsmäßig vorgesehenen Anzahl der Abgeordneten fest.

Die Abgeordneten Dr. Jarolim, Mag. Donnerbauer, Kolleginnen und Kollegen haben einen Abänderungsantrag eingebracht, der sich auf Artikel II Ziffer 30 sowie auf Arti­kel XI Ziffer 3 bezieht.

Ich ersuche jene Mitglieder des Hohen Hauses, die diesem Teil des Gesetzentwurfes in der Fassung des Abänderungsantrages der Abgeordneten Jarolim, Donnerbauer,


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