Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll41. Sitzung / Seite 326

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

Begründung

Zur Änderung im ersten Satz: Die Bussaison beginnt bereits ab 15. März des Jahres. Viele Reisen führen in den Süden Europas. Die Verwendung von Winterreifen führt unter derartigen klimatischen Verhältnissen (bzw. Straßentemperaturen) zu einer nach­weisbaren Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit. Die Verwendungsverpflichtung von Winterreifen kann in einem solchen Fall einen unfallauslösenden Faktor darstellen. Daher wird die Verpflichtung zur Verwendung von Winterreifen für Busse für den Zeitraum jeweils 1. November bis 15. März festgelegt; die Mitnahmeverpflichtung von Schneeketten bleibt aber in jedem Fall für den Zeitraum von 1. November bis 15. April aufrecht.

Im letzten Satz des § 102 Abs. 8a sind in bestimmten Fällen Schneeketten als Alternative zu Winterreifen zulässig, nämlich dann, wenn die Fahrbahn mit einer zusammenhängenden oder nicht nennenswert unterbrochenen Schnee- oder Eis­schicht bedeckt ist.

Die Formulierung „... Schneeketten auf den Antriebsrädern ...“ könnte aber zu Unklar­heiten und Missverständnissen bei allradgetriebenen Fahrzeugen bzw. bei Fahrzeugen mit Doppelbereifung führen, ob an solchen Fahrzeugen Schneeketten auf zwei oder vier Räder zu montieren sind.

Daher soll klargestellt werden, dass Schneeketten auf mindestens zwei Antriebsrädern angebracht sein müssen.

*****

 


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Marizzi. 1 Minute freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte, Herr Abgeordneter.

 


23.29.44

Abgeordneter Peter Marizzi (SPÖ): Herr Präsident! Meine sehr geehrten Herren Minister auf der Regierungsbank! Sicher hat Herr Kollege Glaser recht, wenn er von einem Chaos auf der A 21 spricht. Es gibt dafür eine ganz bestimmte Ursache, lieber Kollege Glaser. Nach dieser Katastrophe auf der A 21 hat der Herr Minister gemein­sam mit dem Herrn Innenminister angeordnet, Lkw-Kontrollen an unseren Ostgrenzen zu machen. Und da gibt es eine Zahl: Von 28 kontrollierten Lkws waren sieben nur unzureichend verkehrstauglich. Drei davon mussten sofort aus dem Verkehr gezogen werden. Das heißt: Wenn man das hochrechnet, dann ist jeder zehnte Lkw schrottreif.

Herr Abgeordneter Glaser, das Fehlen der Winterreifen kann eine Ursache sein. Aber die andere Ursache sind natürlich die schlecht ausgestatteten Lkws, die vor allem aus dem Ausland kommen. Wenn wir diese schrottreifen Lkws kontrollieren wollen, dann brauchen wir mehr Polizei. Das ist notwendig, um die Sicherheit auf unseren Straßen zu gewährleisten. Wenn jeder zehnte Lkw ein Schrott-Lkw ist, dann richten diese mehr an, als wenn 15 Lkws keine Winterreifen draufhaben. (Beifall bei der SPÖ.)

23.31


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Einwall­ner. 2 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte, Herr Kollege.

 

 


23.31.16

Abgeordneter Thomas Einwallner (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Herren Bundesminister! Ein wichtiger Punkt ist meiner Meinung nach die Änderung der Zählregel bei der Beförderung von Kindern in Omnibussen. Es ist gelungen, im


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite