Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll42. Sitzung / Seite 91

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mittel.) besagt, dass ein gewisser Anteil am Bruttoinlandsprodukt nicht unmittelbar und in direkter Form zur Verwendung zur Verfügung steht. Die Quote ist ein Indikator für die „Belastung“ der Bevölkerung durch den öffentlichen Sektor.

Die Senkung der Abgabenquote ist kein Selbstzweck, sondern eine ökonomische Notwendigkeit. Dabei geht es jedoch nicht allein um eine langfristige Verringerung der Belastungen, sondern auch um eine Neugestaltung der Einnahmen- und Ausgaben­programme des Staates um die wirtschaftliche Zukunft Österreichs bestmöglich zu sichern. Dies verlangt, dass man die Rolle des öffentlichen Sektors in einer freiheitlich-demokratischen Gesellschaft überdenkt und zu bestimmten Fragen eine verbindliche Stellungnahme abgibt.

Im EU-Vergleich liegt Österreich im „schlechten“ oberen Drittel (Durchschnitt der EU-25 von 39,3 %). Österreich muss somit, als Hochsteuerland, eine geringere Abgaben­quote fixieren um wettbewerbsfähig zu bleiben.

Die Glaubwürdigkeit der Politik wird wesentlich gefördert, wenn die Regierung gezwungen ist explizite Ziele bekannt zu geben und ihre Budgetpolitik und Steuerpolitik danach auszurichten. Etwa, wenn verbindlich festgelegt wird, dass die Abgabenquote auf maximal 39 Prozent beschränkt wird.

Die FPÖ strebt in der Steuerpolitik eine Verringerung der Abgabenquote von derzeit 42,2 Prozent auf maximal 39 Prozent an, was durch eine Verfassungsbestimmung abgesichert werden soll.

Die FPÖ steht für Ausgabenkürzungen in Verbindung mit Abgabensenkungen, vor allem für das untere Einkommensdrittel!

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage über ein Bundesverfassungsgesetz, vorzulegen die vorsieht, dass die Abgabenquote auf maximal 39 Prozent beschränkt wird.“

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Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Auer. 4 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte, Sie sind am Wort.

 


13.14.23

Abgeordneter Jakob Auer (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ja, mit dieser Vorlage der Haushaltsrechtsreform, so behaupte ich, machen wir heute einen großen Schritt, europäisch gesehen einen Schritt in die Premium-Liga, weil damit ein neues Kapitel aufgeschlagen wird, das her­zeigbar ist. Dieses neue Haushaltsrecht orientiert sich an den Prinzipien der Nach­haltigkeit, der Mehrjährigkeit, der Flexibilität und vor allem auch der Transparenz.

Die konstruktive Debatte im zuständigen Ausschuss ist erfreulich gewesen. Man könnte allerdings auch sagen: Gut Ding braucht Weile. Es hat nämlich lange gedauert. Drei Jahre in etwa diskutieren wir schon darüber. Die wesentlichen Eckpunkte und Vorbereitungen sind bereits in früheren Zusammensetzungen erarbeitet worden. Es war aber aus welchen Gründen auch immer schwierig, nicht machbar in der letzten Zeit. Jetzt ist es offensichtlich so weit. Wie auch immer, wir sollten uns darüber freuen.

 


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