Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll42. Sitzung / Seite 96

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sehr zweckmäßig halte. Es ist dies die Festschreibung des ausgeglichenen Haushalts über den Konjunkturzyklus. Ökonomen streiten darüber, wie lange ein Konjunktur­zyklus dauert und ob es einen solchen überhaupt gibt.

Es würde völlig ausreichen, wenn wir uns darauf verstehen könnten, unter einer nach­haltig geordneten Finanzpolitik eine solche zu verstehen, die nach einer stabilen Schul­denquote strebt. Unterstützung in dieser Hinsicht haben wir ja im Hearing erhalten, und zwar von Frau Dr. Margit Schratzenstaller, der stellvertretenden Leiterin des Öster­reichischen Wirtschaftsforschungsinstituts.

Zweiter Punkt: In diesem B-VG-Entwurf sind Doppelbudgets enthalten. Sie machen in einem Gesetz, das eine mittelfristige Planung vorsieht, schlicht keinen Sinn. Sie sind kontraproduktiv, auch wenn sie nur in Ausnahmefällen vorgesehen sind.

Dritter Punkt: Das Instrument der Evaluierung ist ein zentraler Bestandteil von Public Management. Wer zur ergebnisorientierten Budgetpolitik ja sagt, der muss auch ein klares Ja zu einer Festschreibung im B-VG geben und darf sich nicht damit begnügen, dass wir das in den Erläuternden Bemerkungen festhalten.

Schließlich und endlich fügen wir einen neuen Artikel 51e ein, der heute schon von Werner Kogler angesprochen worden ist. Es ist nämlich überhaupt nicht einsichtig, warum wir dieses neue Haushaltsrecht für den Bund beschließen und nicht auch die Länder und Gemeinden mit einbeziehen. Wir vergeben hier eine Jahrhundertchance für ein einheitliches Rechnungswesen für alle Gebietskörperschaften sowie für einheit­liche Budgetprinzipien in dieser Hinsicht.

Zum Abänderungsantrag BHG: Dort geht es im Wesentlichen um zwei Dinge, zum einen um das Gender Budgeting, das ja nach der Staatszielbestimmung in Artikel 13 Abs. 2 bereits 2009 in Kraft treten soll, nach dem BHG aber erst im Jahr 2013 umgesetzt werden soll. Wir sind hier ein bisschen in Sorge, dass das leicht totes Recht werden könnte. Daher haben wir in dem Abänderungsantrag Vorschläge gemacht, wie man das verhindern kann, und gleichzeitig versucht, das Berichtswesen zu dieser Frage eminent zu stärken.

Der zweite Punkt, der mir im BHG-Teil wesentlich zu sein scheint, ist der, dass wir im Artikel 51 Abs. 9 den Grundsatz der Transparenz als einen der vier Grundsätze der Budgetpolitik festschreiben. Wenn wir schauen, wie heute das Reporting Österreichs in Bezug auf Budgetzahlen aussieht, dann muss ich sagen: Wir befinden uns hier inter­national auf niedrigstem Niveau! Daten zum Budgetvollzug sind jeweils etwas, was man als Bittsteller erreichen kann.

Aber wir wollen nicht Bittsteller sein, wenn es um Informationen über öffentliche – ja, öffentliche! – Einnahmen und Ausgaben geht. (Beifall bei den Grünen.) Für einen demokratischen Staat wie Österreich ist es hoch an der Zeit und ein Recht der SteuerzahlerInnen, über die Einnahmen und Ausgaben des Staates genau, jedenfalls deutlich genauer als jetzt, Bescheid zu wissen. (Abg. Öllinger: So ist es!) Transparenz, nicht Herrschaftswissen muss vorherrschen!

Wenn wir diesen Grundsatz ernst nehmen, dann müssen wir ihn mit Leben erfüllen. Dann verstehe ich aber überhaupt nicht, warum die beiden Regierungsparteien nicht bereit sind, Mindeststandards für die Information von Daten an dieses Haus rechtlich im BHG zu verankern. Wir könnten uns ein Beispiel an anderen Ländern nehmen, etwa an der Bundesrepublik Deutschland, wo es einen monatlichen Bericht – schriftlich, 120 Seiten – über den Zustand der Bundesfinanzen sowie der Landes- und Gemeinde­finanzen gibt.

Was mich noch immer nicht überzeugt, ist der zweistufige Budgetprozess zur mittel­fristigen Budgetplanung. Unterstützung habe ich hier im dazugehörigen Hearing so-


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