Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll42. Sitzung / Seite 97

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

wohl von Professor Lehner als auch von Margit Schratzenstaller erhalten. Überzeugt bin ich deshalb nicht, weil es unter Umständen leicht sein kann, dass die strategische Diskussion über die Maßnahmen und Ziele der Budgetpolitik im Frühjahr leicht untergehen kann, wenn gleichzeitig die Obergrenzen für die Rubriken und die Ober­grenze für die Untergliederungen – das sind die alten Budgetkapitel – festgelegt werden sollen.

Zudem befürchte ich, dass wir zu wenig zeitnah sind. Denn wenn wir mit einer falschen Prognose starten, dann besteht schon eine beträchtliche Gefahr, dass die mittelfristige Finanzplanung relativ leicht aus dem Ruder geraten und der Budgetkorrekturbedarf sehr bald eintreten könnte. Schweden hat das ursprünglich gehabt, ist aber von diesem Prozess wieder abgegangen.

Erlauben Sie mir noch ein Schlusswort. Ich habe bereits darauf hingewiesen, dass es eines Kulturwandels bedarf; das wird aber nicht genug sein, wenn wir in Österreich ein Finanzmanagement haben wollen, wie es in anderen Staaten schon längst umgesetzt ist. Es wird eine große Herausforderung werden, in der zweiten Etappe das umzu­setzen, was wir uns vorgenommen haben. Dazu brauchen wir Expertise, viel Expertise! Den Beirat begrüße ich ausdrücklich. Ich begrüße auch sehr – und schließe mich in dieser Hinsicht meinen Vorrednern an – die Einbeziehung des Rechnungshofes, das wird aber ein sehr, sehr schwieriges Unterfangen werden.

Ein dritter Schritt, den wir für ein modernes Finanzmanagement in Österreich schließ­lich noch brauchen, ist eine Bundesstaats- und Finanzverfassungsreform. Hier schließt sich der Kreis zum 1. und 2. Tagesordnungspunkt. – Danke sehr. (Beifall bei den Grünen.)

13.35


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Die soeben von Herrn Abgeordnetem Ross­mann eingebrachten Abänderungsanträge zu den Regierungsvorlagen 203 d.B. und 204 d.B. sind ausreichend unterstützt. Sie sind umfangreich, darum werde ich sie ver­teilen lassen; beide stehen mit in Verhandlung.

Die Anträge haben folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

des Abgeordneten Rossmann, Kolleginnen und Kollegen zu dem Bericht des Verfas­sungsausschusses über die Regierungsvorlage (203 d.B.): Bundesverfassungsgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz und das Bundeshaushaltsgesetz geändert werden (372 d.B.)

Der Nationalrat wolle beschließen:

Der Bericht des Verfassungsausschusses über die Regierungsvorlage (203 d.B.): Bun­des­verfassungsgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz und das Bundeshaus­haltsgesetz geändert werden (372 d.B.) wird wie folgt geändert:

1. In Ziffer 1 lautet Art. 13 Abs. 2:

„(2) Bei der Haushaltsführung von Bund, Ländern und Gemeinden gilt:

1. Bund, Länder und Gemeinden verpflichten sich zur Finanzpolitik als Mittel zur Sicherstellung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts und zur tatsächlichen Gleichstellung von Frauen und Männern. Diesen Erfordernissen ist durch Maßnahmen Rechnung zu tragen, die zu einem ausgewogenen Verhältnis zwischen Wirtschafts­wachstum, der Teilnahme am Erwerbsleben, der Stabilität des Preisniveaus, der


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite