Zu Ziffer 2:
Diese Regelung betrifft die Bestimmung der Obergrenzen für Rubriken und Untergliederungen des Finanzrahmengesetzes. Im ersten Satz wurde die Wortfolge „kann eine variable Ausgabengrenze vorgesehen werden“ durch die Wortfolge „ist eine variable Ausgabengrenze vorzusehen“ ersetzt. Auf diese Weise wird eine Kann-Bestimmung zu einer Muss-Bestimmung.
Zu Ziffer 3:
Die Inhalte des Strategieberichts werden ergänzt. So hat der Strategiebericht zusätzlich insbesondere auch die gleichstellungspolitischen Zielsetzungen sowie die daraus folgende budgetpolitische Strategie, eine Darstellung der voraussichtlichen Entwicklung wichtiger budgetpolitischer Kennzahlen sowie eine Erläuterung des Beitrages des Bundeshaushaltes zur Förderung von Wachstum, Beschäftigung und Klimaschutz, die Annahmen und Parameter, die bei den variablen Ausgabengrenzen zugrunde gelegt wurden und
Erläuterungen zur Personalplanung zu enthalten.
Zu Ziffer 4:
Diese Regelung soll mehr Transparenz in die Fortschritte der tatsächlichen Gleichstellung zwischen Frauen und Männern bringen und die Sensibilität in der Verwaltung und Öffentlichkeit für das Thema der Geschlechtergerechtigkeit steigern.
Zu Ziffer 5:
Der Inhalt des Budgetberichts wird durch einen Überblick über die Fortschritte zur Erreichung der tatsächlichen Gleichstellung von Frauen und Männern und die voraussichtliche Entwicklung ergänzt.
Der Inhalt des Arbeitsbehelfs wird durch aussagekräftige Leistungskennzahlen im Hinblick auf die Gleichstellung von Frauen und Männern für alle wesentlichen Aufgabenbereiche ergänzt.
Zu Ziffer 6:
Der Bundesminister für Finanzen hat das Bundesfinanzgesetz gleichzeitig mit den in diesem Paragraphen angeführten Übersichten an den Nationalrat zuzuleiten. Dadurch wird sichergestellt, dass die Abgeordneten für die Budgetdebatte im Nationalrat besser informiert sind.
Zusätzlich sind Übersichten über die Personalkapazitäten (Bedienstete des Bundes) im Bereich Frauenförderung, Gender Mainstreaming und Gewaltschutz, Übersichten über die gleichstellungswirksamen Ausgaben des Bundes sowie die Mittel für Frauenförderung enthalten. Der Arbeitsbehelf enthält auch zusätzlich Übersichten über Programmschwerpunkte, darunter forschungswirksame Ausgaben des Bundes, Bildungsausgaben inklusive einer transparenten Darstellung der Finanzen der Universitäten, und Familienleistungen in Verknüpfung mit dem Familienlastenausgleichsfonds.
Zu Ziffer 7:
Es wird zusätzlich ein Ausgliederungsbericht erstellt, der zumindest Kennzahlen über die Beteiligungen des Bundes an anderen Rechtsträgern, darunter insbesondere die Zahlungsströme zu bzw. von ausgegliederten Unternehmen, aussagekräftige Informationen über die wirtschaftliche Lage (betriebswirtschaftliche Eckdaten aus dem Jahresabschluss) des ausgegliederten Unternehmens und Informationen über Personalstände, Schuldenstände und Zinsendienst enthält.
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