Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll42. Sitzung / Seite 118

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Die Abgeordneten Mag. Rossmann, Kolleginnen und Kollegen haben einen Zusatz­antrag eingebracht, der sich auf die Einfügung einer Z 7a bezieht.

Jene Mitglieder des Hohen Hauses, die hiefür eintreten, ersuche ich um ein Zeichen. – Das ist die Minderheit. Abgelehnt.

Die Abgeordneten Mag. Rossmann, Kolleginnen und Kollegen haben einen Abände­rungsantrag eingebracht, welcher sich auf die Ziffern 27, 28, 28a, 29a und 35 bezieht.

Wer hiefür ist, den ersuche ich um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist die Minderheit. Abgelehnt.

Ich komme sogleich zur Abstimmung über diese Teile des Gesetzentwurfes in der Fassung des Ausschussberichtes.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiefür ihre Zustimmung erteilen, um ein ent­sprechendes Zeichen. – Das ist die Mehrheit. Angenommen.

Schließlich komme ich zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung des Ausschuss­berichtes.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiefür ihre Zustimmung erteilen, um ein bejahendes Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die auch in dritter Lesung für den vorliegenden Gesetz­entwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist Einstimmigkeit. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen. (Beifall bei SPÖ und ÖVP. – Präsident Dr. Spindelegger gibt das Glockenzeichen.)

Schließlich kommen wir zur Abstimmung über die dem Ausschussbericht 395 der Beilagen angeschlossene Entschließung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiefür eintreten, um ein Zeichen der Zustim­mung. – Das ist die Mehrheit. Angenommen. (E 55.)

14.26.245. Punkt

Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (313 d.B.): Bundes­gesetz, mit dem das Bankwesengesetz, das Sparkassengesetz, das Finanzmarkt­aufsichtsbehördengesetz, das Nationalbankgesetz 1984 und das Versicherungs­auf­sichtsgesetz geändert werden (386 d.B.)

6. Punkt

Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (286 d.B.): Bundes­gesetz, mit dem das Bankwesengesetz, das Börsegesetz, das Versicherungsauf­sichtsgesetz, das Wertpapieraufsichtsgesetz 2007 und das Pensionskassen­ge­setz geändert werden (387 d.B.)

7. Punkt

Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (269 d.B.): Bundes­gesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988, das Körperschaftsteuer­gesetz 1988 und das Bundesgesetz über Sonderregelungen zur Mittelstands­finanzierung auf dem Gebiet der Gebühren sowie der Verkehrsteuern hinsichtlich


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