Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll42. Sitzung / Seite 119

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der Vorschriften über Mittelstandsfinanzierungsgesellschaften geändert wer­den – Mittelstandsfinanzierungsgesellschaften-Gesetz 2007 (MiFiG-Gesetz 2007) (388 d.B.)

 


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Wir gelangen nun zu den Punkten 5 bis 7 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Wir gehen daher sogleich in die Debatte ein.

Erster Redner ist Herr Abgeordneter Mag. Rossmann. 5 Minuten freiwillige Redezeit­beschränkung. – Bitte, Sie sind am Wort.

 


14.27.32

Abgeordneter Mag. Bruno Rossmann (Grüne): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Es war vor etwa einem Jahr, als uns Karl-Heinz Grasser, damals Finanzminister, im Ban­ken-Untersuchungsausschuss in NLP-Speech dargestellt hat, wie toll diese Finanzmarktaufsicht funktioniere. Ein Jahr später haben wir gestern ein Urteil des Landesgerichts für Strafsachen gehabt, in dem die Republik – noch nicht rechtskräftig, aber doch – verurteilt wird zur Schadensgutmachung, nämlich betreffend den Schaden der Anleger von AMIS, dessen Prozess im Übrigen in wenigen Tagen hier beginnen wird.

In diesem Urteil ist die Rede von einer nicht gehörigen Erfüllung der Aufsichts- und Prüfpflichten der Finanzmarktaufsicht. (Zwischenrufe bei der ÖVP.) Das ist ja auch kein Wunder – wir haben das ja im Banken-Untersuchungsausschuss ganz klar vorher­gesehen. Das, was sich dort abgezeichnet hat, wird nun in der Realität nachge­zeichnet.

Die Finanzmarktaufsicht ist nicht etwas, was auf Basis von Freunderlwirtschaft funktionieren kann. Das hat schließlich auch die Rating-Agentur Moody’s vermutlich zum Anlass genommen, Österreich im Hinblick auf die Beurteilung der Finanzstärke im internationalen Vergleich nur an die 35. Stelle zu reihen – im Vergleich der EU-15 liegt Österreich dabei an letzter Stelle!

Und das, was wir in den letzten paar Monaten im Hinblick auf Meinl European Land erlebt haben, ist ja noch ein Übriges. – Verluste in Milliardenhöhe für Anlegerinnen und Anleger, und das alles vor den Augen einer nicht funktionierenden Finanzmarkt­aufsicht! (Beifall bei den Grünen.)

Was tut die Regierung in dieser Situation? (Zwischenruf des Abg. Mag. Ikrath.) – Die Regierung beschließt in dieser Situation eine Finanzmarktaufsicht, Herr Kollege Ikrath, aber das, was mit dieser Regierungsvorlage hier vorliegt, greift eindeutig zu kurz. Und weil dies zu kurz greift, bringe ich gemeinsam mit Werner Kogler einen Ent­schließungsantrag für eine echte, umfassende Reform der Finanzmarktaufsicht ein. Dieser Entschließungsantrag ist relativ lang, ich ersuche daher, ihn verteilen zu lassen und werde ihn in den folgenden Ausführungen begründen.

Das, was wir zur Beseitigung der Schnittstellenproblematik brauchen, ist ganz klar Folgendes: eine einzige Institution, die mit der Banken- und Versicherungsaufsicht betraut wird. (Beifall bei den Grünen.)

Das, was wir hier als Lösung vorfinden, ist eine halbe Sache, denn die Schnitt­stellenproblematik bleibt bestehen. Und wir haben im Untersuchungsausschuss am Beispiel des Prüfberichtes der OeNB ganz genau gesehen, was passiert, wenn zwei oder gar drei Institutionen für die Prüfung verantwortlich sind. Da kommt es zu Ungereimtheiten, da kommt es zu Interpretationsproblemen. Auch die hier vorliegende Reform der Finanzmarktaufsicht zeichnet so etwas vor, und es ist nicht auszu-


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