Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll42. Sitzung / Seite 120

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schließen, dass wir Skandale wie BAWAG, Amis und dergleichen auch in Zukunft haben werden, trotz dieser Reform.

Es spricht einiges dafür, diese Reform der OeNB und ausschließlich der OeNB zu übertragen – das entspricht im Übrigen einem internationalen Trend. Dann ist es aber notwendig, dringend notwendig (Abg. Mag. Ikrath: Der kennt sich überhaupt nicht aus! Sie kennen sich überhaupt nicht aus!), dass sich die Geprüften aus den Eigentums­anteilen der OeNB zurückziehen, Herr Kollege Ikrath! (Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Mag. Ikrath.) – Ja, zurückziehen, denn Österreich ist ja in dieser Hinsicht inter­national ein Unikum. Das ist doch ein klassischer Interessenkonflikt, der vorliegt, wenn der Geprüfte Eigentumsanteile an der Prüfungsinstitution hat. Das werden Sie wohl nicht leugnen können, Herr Kollege Ikrath!

Außerdem finden wir in diesen beiden Punkten auch die Zustimmung des Rech­nungshofes, der das in der Stellungnahme zum Ministerialentwurf sehr ausdrücklich und klar zum Ausdruck gebracht hat.

Weiters brauchen wir aber auch ein Rotationsprinzip bei den Bankprüfern – das räumt ihnen mehr Unabhängigkeit gegenüber den zu prüfenden Banken ein. Ebenso aber brauchen wir eine Cool-down-Phase für PrüferInnen in den Prüfbehörden, aber auch für die Wirtschaftsprüfer, denn es kann nicht sein, dass diese ungehindert ohne Cool-down-Phase in das geprüfte Unternehmen überwechseln.

Wenn wir diese Voraussetzungen erfüllen, können wir auf die Staatskommissäre verzichten, die brauchen wir dann nicht mehr.

Jetzt haben wir eine Lösung, wo es zu einer Anhebung der Bilanzsumme auf 1 Milliar­de € kommt als Voraussetzung für die Einsetzung eines Staatskommissärs. Aber das scheint lediglich eine Lex Raiffeisen zu sein und nicht mehr – und keine saubere Lösung.

Und was schließlich im Lichte von Amis überhaupt zur Gänze fehlt, ist die Sanierung der Anlegerentschädigung. Wir alle – auch Sie, Herr Kollege Stummvoll – haben im Untersuchungsausschuss festgestellt, dass die Anlegerentschädigung eine Fehlkons­truktion ist. Wo ist im Sinne der Anleger, des Anlegerschutzes eine Lösung für poten­ziell in Zukunft Geschädigte? – Ich habe das im Regierungsentwurf schlicht nicht gefunden. – Danke sehr. (Beifall bei den Grünen.)

14.32


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Der von Herrn Abgeordnetem Rossmann eingebrachte Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt, wurde in seinen Eck­punkten erläutert, und ich werde ihn aufgrund seines Umfanges verteilen lassen. Er steht mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Rossmann, Kogler, Freundinnen und Freunde betreffend Reform Finanzmarktaufsicht; eingebracht im Zuge der Debatte über  Bundesgesetz, mit dem das Bankwesengesetz, das Sparkassengesetz, das Finanzmarktaufsichts­behördenge­setz, das Nationalbankgesetz 1984 und das Versicherungsaufsichtsgesetz geändert werden (313 d. B.)

 


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