Begründung
Bereits im letzten Plenum vor dem Sommer haben die Grünen in einem Entschließungsantrag eine wirklich umfassende und tiefgreifende Reform der Finanzmarkt- und Bankenaufsicht gefordert. Die Regierungsparteien ÖVP und SPÖ wurden dabei auch aufgefordert zügig eine entsprechende Reform umzusetzen, die sich nicht in SP-VP Scharmützeln nach dem Motto „a bisserl mehr FMA und weniger OENB“ bzw. „a bisserl mehr OeNB und weniger FMA sein“ – samt zugehörigem Postenschacher Marke Altkoalition - gestalten darf. Die nun zur Beschlussfassung im Nationalrat vorliegende Regierungsvorlage über die Reform der Finanzmarktaufsicht entspricht nicht einmal den niedrigen Anforderungen, der von der SPÖ und der ÖVP selbst beschlossenen Entschließung zur Aufhebung der Doppelgleisigkeiten und Schnittstellenprobleme zwischen Nationalbank und Finanzmarktaufsicht. In der Regierungsvorlage werden zwar einige vom Banken-Untersuchungsausschuss aufgezeigte Probleme angegangen, das zentrale Problem - die Schnittstellenproblematik zwischen OeNB und FMA - wird aber keineswegs behoben, sondern die Bankprüfung lediglich von der FMA zur OeNB verschoben. Außerdem bleiben die Banken weiterhin Teileigentümer der OeNB und sollen gleichzeitig von ihr geprüft werden. Das kann es nicht gewesen sein.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat unverzüglich eine Reform der Finanzmarktaufsicht zur Beschlussfassung vorzulegen und dabei im Sinne einer echten Lösung der Schnittstellenproblematik und einer umfassenden Reform insbesondere nachfolgend ausgeführte Punkte zu berücksichtigen:
1. Eine Institution– Keine Schnittstellen
Generelle Lösung der Schnittstellenproblematik FMA/OeNB und Beseitigung von Doppelgleisigkeiten durch die Schaffung einer zentralen, bestimmenden und koordinierenden Behörde.
Der für Vor-Ort Prüfungen aufgewendete Ressourcenteil sollte angehoben werden. Prüfungsfrequenzen der Vor-Ort Prüfungen bei Großbanken und den systemrelevanten Banken sollen erhöht und Follow-Up Prüfungen rechtlich verankert werden. Im Gegenzug werden Managementgespräche eingeschränkt. Die Nichtbeseitigung von Mängeln im Zuge von Vor-Ort Prüfungen - insbesondere im Zusammenhang mit der internen Revision und dem Risikomanagement - sollen scharfe Sanktionen nach sich ziehen.
Anreizorientierte Entlohnung der MitarbeiterInnen in dieser zentralen Behörde zur Steigerung der Motivation und zur längeren Bindung an das Unternehmen. Dadurch kann die derzeit hohe Fluktuationsrate von MitarbeiterInnen in der FMA gesenkt werden.
Sämtliche, mit Prüfungshandlungen beauftragten Organe einschließlich der BankprüferInnen müssen ihre Prüfberichte austauschen
2. Banken raus aus der Notenbank
Zur Vermeidung von Interessenskonflikten müssen alle Banken bestehende Eigentümeranteile an der OeNB abgeben, da sie von dieser geprüft werden.
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