Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll42. Sitzung / Seite 122

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3. Abschaffung der Staatskommissäre

Unter der Voraussetzung der unten angeführten Rahmenbedingungen sollen die Staats­kommissärInnen abgeschafft werden. Die dadurch frei werdenden Mittel sollen für die Effizienzsteigerung des Bankenprüfwesens verwendet werden.

4. Einführung der  Rotation bei der Bestellung von WirtschaftsprüferInnen

Unbedingte externe Rotation bei WirtschaftsprüferInnen, mindestens alle fünf Jahre, sowie ein strenges Vier-Augen Prinzip einführen. Das führt zu einer Stärkung der Unabhängigkeit der BankprüferInnen gegenüber den zu überprüfenden Banken.

Schaffung eines Einspruchsrechts der Bankenaufsichtsbehörde bezüglich der Bestel­lung von natürlichen Personen als WirtschaftsprüferInnen durch Banken oder die Einrichtung eines Pools von berechtigten WirtschaftsprüferInnen durch die Prüfbe­hörden, wobei die Zuteilung durch Zufallsprinzip erfolgt.

Klare Funktionstrennung zwischen (Steuer)BeraterInnen und Wirtschafts-prüferInnen, insbesondere bei Finanzdienstleistern.

5. PrüferInnen dürfen nicht unmittelbar zu Geprüften wechseln

Verbot von unmittelbarem Wechsel von PrüferInnen zu einem von ihnen geprüften Unternehmen („Cool-Down-Phase“): das gilt insbesondere für PrüferInnen in den Bereichen Wirtschaftsprüfung, FMA und OeNB.

6. Aufsichtsrat

Anzahl der zulässigen Aufsichtsratsfunktionen auf maximal fünf reduzieren.

7. Reform der Anlegerentschädigung

Die bestehende Anlegerentschädigung für Wertpapierdienstleistungsunternehmen ist eine Fehlkonstruktion und bedarf einer umgehenden Sanierung.

8. Internationale Kooperation

Die Kooperation mit ausländischen Prüfbehörden (bezieht sich auch und besonders auf Verdachtsmomente der Geldwäsche und Geldwäschebekämpfung) ist durch die Sicherstellung einer verpflichtenden EU-weiten Kooperation der jeweiligen Prüf­behörden weiter zu verbessern

zur Bekämpfung der Geldwäsche

zur Offenlegung verschleierter Eigentümerschaften

der Bekämpfung von Anlegerschädigung und

zur Bekämpfung der Steuerhinterziehung.

9.  Geldwäschebestimmungen

strenge Bestimmungen zur Bekämpfung der Geldwäsche und Offenlegung verdeckten Eigentums (Orientierung an den Best Performern).

Erleichterungen zur Aufhebung des Bankgeheimnisses bei Verdachtsfällen von Geld­wäsche sowie zur Bekämpfung von Steuerhinterziehung.

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Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Stummvoll. 4 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte, Sie sind am Wort.

 


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