Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll42. Sitzung / Seite 123

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14.33.19

Abgeordneter Dkfm. Dr. Günter Stummvoll (ÖVP): Herr Präsident! Herr Staats­sekretär! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Nur ein paar Worte zu meinem Vorredner. – Herr Mag. Rossmann, ich glaube, keiner von uns sollte hier so tun, als wäre er das Obergscheiterl und wisse die perfekte Lösung. (Beifall bei Abgeordneten der ÖVP. – Zwischenrufe bei den Grünen.)

Das Problem fängt schon damit an, dass wir in der gesamten EU kein Best-Practice-Modell haben. Wir haben alle Varianten mit einer Bandbreite vom holländischen System, wo alles bei der Notenbank ist (Abg. Öllinger: Die beste Rede des Tages!), bis zum britischen System, wo alles in einer eigenständigen Finanzmarktaufsicht ist. Tun wir also nicht so, als gäbe es irgendwo ein perfektes Modell; das wird es wahrscheinlich nie geben.

Das Zweite, Herr Mag. Rossmann: Mich stört immer wieder ein bisschen dieses Bes­serwissende. Sie haben immer sehr konstruktiv mitgearbeitet, aber wenn Sie hier ans Rednerpult treten, dann erwecken Sie den Eindruck, dass Sie alles besser wissen als alle anderen. – Bitte, lösen wir uns von diesen ... (Abg. Mag. Rossmann: Gemeinsam mit dem Rechnungshof! Gemeinsam mit dem Herrn Gouverneur Liebscher!)

Ich bin für das Stichwort „Rechnungshof“ sehr dankbar, weil der Rechnungshof in einer Untersuchung sehr klar festgestellt hat, dass die Schaffung der FMA per 1. April 2002 ein Fortschritt war gegenüber der früheren Regelung der Aufsicht im Finanz­minis­terium. Das steht eindeutig drinnen.

Richtig ist, dass wir damals schon gesagt haben – Sie können ja die Reden nach­lesen –, dass wir nach einigen Jahren eine Evaluierung machen werden müssen, denn bei einer großen Reform treten immer gewisse Anlaufschwierigkeiten, Kinderkrank­heiten et cetera auf, daher werden wir nach drei, vier Jahren eine Evaluierung machen und das Ganze überprüfen müssen.

Das ist jetzt geschehen, aber leider im Zusammentreffen mit dem BAWAG-Skandal, dem Amis-Skandal, mit Hypo Alpe-Adria und jetzt mit MEL. Das hat zweifellos Schaden für den Finanzplatz Österreich bewirkt, und daher ist diese Reform so notwendig.

Ich bekenne mich dazu, dass diese Reform im Grunde zweierlei aus der Grundsatz­entscheidung des Jahres 2002 festhält: einerseits eine unabhängige, weisungsfreie Behörde, andererseits aber ein Kooperationsmodell mit der Notenbank.

Ich glaube, dass wir hier genau das tun, was der Rechnungshof auch vermerkt hat, nämlich zu fragen: Wie können wir die Schnittstellenproblematik bereinigen? Wie können wir die Effizienz erhöhen? Wie können wir Doppelgleisigkeiten vermeiden?

Eines ist schon richtig: Wir können hier das schönste Modell, die schönste Struktur beschließen, letztlich kommt es aber darauf an, ob dann im Leben die entsprechenden Personen zusammenarbeiten und kooperieren können. Das ist schon richtig, das kann der Gesetzgeber nie perfekt lösen.

Noch einmal: Ich glaube, dass wir hier einen sehr wichtigen Schritt setzen, um die Finanzmarktaufsicht wieder mit mehr Biss, mit mehr Effizienz zu versehen.

Herr Kollege Rossmann, Sie haben hier auch gesagt, dass das Urteil des Zivillandes­gerichtes Wien vor wenigen Tagen ergangen ist und gleichsam nachweist, welcher Schaden der Republik durch die Finanzmarktaufsicht entstanden ist. Ich kann nur sagen, Sie haben offenbar die 107 Seiten nicht genau gelesen. (Abg. Öllinger: Na bitte!) In der Urteilsbegründung wird überhaupt nicht Bezug genommen auf ein Fehl­verhalten der FMA. – Lesen Sie das nach, Herr Kollege Öllinger, Sie haben das sicher


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