Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll42. Sitzung / Seite 124

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

nicht gelesen! Haben Sie das gelesen? (Abg. Öllinger: Ja, sicher! Ich kann die Seite 67 noch aufsagen!)

Da steht eindeutig drinnen, das Fehlverhalten war infolge der Vor-Ort-Prüfungen der Wertpapieraufsicht in den Jahren 1999 und 2000. Zur FMA ist überhaupt kein Fehl­verhalten nachgewiesen. Man muss schon bei den Daten und Fakten bleiben! (Abg. Mag. Trunk: Meinl! Hypo!)

Ich gebe zu, in diesen doch eher hektischen Parlamentstagen kann es sein, dass man 107 Seiten Urteil nicht so genau liest, wie das andere tun. – Herr Kollege Rossmann, lesen Sie noch einmal diese 107 Seiten, dann werden Sie sehen, dass wir recht haben. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Öllinger: Die beste Rede des Tages! Leider schlechter Inhalt!)

14.37


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Zanger. 4 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte, Herr Kollege, Sie sind am Wort. (Abg. Dr. Graf: Wir tauschen!) – Herr Abgeordneter Zanger, verzichten Sie auf Ihre Wortmeldung? (Abg. Dr. Graf: Wir tauschen!) Sie sind aufgerufen zu Ihrer Rede. Sie können auch gerne verzichten (Abg. Zanger: Nein, auf keinen Fall!), dann muss sich jemand anderer neuerlich melden. – Bitte, Herr Kollege, Sie sind am Wort.

 


14.37.19

Abgeordneter Wolfgang Zanger (FPÖ): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Ich finde es schon sehr mutig, Herr Stummvoll, wenn Sie sich hier heraus stellen und Kollegen als Oberlehrer bezeichnen. Zugegeben, ein bisschen einen wissen­schaftlichen Zugang hat Herr Kollege Rossmann schon. (Abg. Dr. Stummvoll: Wir sollten nicht so tun als ob, habe ich gesagt!) – Gut, dann soll er auch nicht so tun, meinetwegen. Aber die Abgehobenheit der ÖVP (Abg. Mag. Kogler: Ist unerreicht!) zeigt auch manchmal, dass es in eine andere Richtung geht. Ich bitte, auch vor der eigenen Tür zu kehren.

Aber jetzt zum Thema: Es geht in diesem Gesetz auch um die Entsendepraxis der Staatskommissäre. Es wurde im Zuge des Banken-Untersuchungsausschusses fest­gestellt, dass es grundsätzlich zwei Kulturen gegeben hat, einerseits die vor dem Jahr 2000, als unter sozialdemokratischen Finanzministern hauptsächlich Spitzen­beamte entsandt wurden, und andererseits jene in der Ära KHG, Karl-Heinz Grasser, als das geändert wurde und hauptsächlich Kabinettmitarbeiter mit Zusatzeinkünften bedacht wurden.

Im Zuge des Untersuchungsausschusses hat sich herausgestellt, dass sich die Staats­kommissäre im Wesentlichen als zahnloses Aufsichtsinstrument erwiesen haben.

Aus diesem Grund bringe ich folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr. Graf, Zanger und weiterer Abgeordneter betreffend Entsende­praxis Staatskommissäre

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat schnellstmöglich eine Novel­lierung des Bankwesengesetzes zuzuleiten, die als zentrale Elemente folgende Eck­punkte beinhalten soll:

Verrechtlichung und Schaffung von Transparenzrichtlinien des Entsendevorgangs von Staatskommissären

 


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite