Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll42. Sitzung / Seite 125

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Erstellung eines Qualifikationsprofils für Staatskommissäre und Neuordnung der Pflich­ten

Festlegung von verpflichtender Aus- und Weiterbildung der Staatskommissäre

Schaffung von unbürokratischen Abberufungsmöglichkeiten sowie von Haftungs- und Strafbestimmungen bei Pflichtverstößen von Staatskommissären

Festlegung einer Rotationspflicht der Staatskommissäre; max. 3-jährige Dauer der Tätigkeit als Staatskommissär bei einem Institut“

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Ich ersuche um Ihre Zustimmung.

Nächster Punkt: Mittelstandsfinanzierungsgesellschaften-Gesetz. Da geht es im We­sent­lichen um die Förderung von Risikokapitalinvestitionen in Klein- und Mittelbetrie­ben. Dieses Feld wurde bis dato von Banken beherrscht. Nunmehr ist es so, dass sich Private anschließen und sich in einen solchen Investitionsfonds einbringen können. Das ist unseres Erachtens ein sehr spannendes, interessantes, aber auch wichtiges Instrument, weil gerade Klein- und Mittelbetriebe mit Finanzierungen bei Banken ein großes Problem haben.

Der Grund dafür ist Basel II. Basel II hat Richtlinien zu Eigenkapitalausstattungen festgelegt, die die österreichische Klein- und Mittelbetriebswirtschaft de facto kaum erfüllen kann. Da gibt es Auflagen, die für Einpersonenunternehmen genauso gelten wie für größere Gesellschaften mit mehr Personal. Dabei kann ein Einpersonen­unter­nehmen niemals solche Kontrollinstrumente ausführen wie ein größerer Betrieb. Daher ist dieses System für Klein- und Mittelbetriebe nicht geeignet. Basel II gehört meiner Ansicht nach sowieso einmal besprochen, überdacht und eventuell neu geordnet. Faktum ist, dass die Klein- und Mittelbetriebswirtschaft ein Problem mit den Banken hat. Wir begrüßen diese Initiative als ersten Schritt und denken, dass das sicher noch ausbaufähig ist.

Ein weiterer Punkt, mit dem wir uns beschäftigen, betrifft die Geldwäscherei­bestim­mungen. Da stelle ich mir grundsätzlich einmal die Frage, wo das Ganze herkommt. Da scheinen auf europäischer oder internationaler Ebene irgendwelche Personen zusam­menzusitzen, die wahrscheinlich Experten sind, aber von der Praxis überhaupt keine Ahnung haben. Die Bestimmungen, die da beschlossen und in weiterer Folge weitergegeben werden, um in nationales Recht der einzelnen Staaten umgesetzt zu werden, sind praxisfern. Es ist eine richtige EU-Ramasuri, überhaupt nicht praxisnah, und das ist das Problem.

Ich würde ersuchen, dass Sie, wenn Sie schon die ganze Zeit in Brüssel herumtanzen, das dort einmal zum Thema machen und wirkliche Praktiker mit einbauen. Diese Bestimmungen sind nämlich unter wirtschaftlich realistischem Aufwand nicht erfüllbar.

Beispiel: Politisch exponierte Personen sind Parlamentarier und Politiker aus aller Herren Ländern. Zuerst muss der Bankangestellte dort prüfen, woher derjenige kommt, welches Dokument wirklich ein Dokument aus diesem Staat ist, und das ist oft wirklich nicht so einfach nachzuvollziehen.

Dann werden die Familienmitglieder überprüft. Aber woher soll ich wissen, wer mit wem verheiratet ist? Gerade heutzutage, da die Frau nicht mehr gleich heißen muss wie der Mann, ist das äußerst schwierig. Das heißt, ich muss als kleiner Bankmit­arbeiter Ahnenforschung betreiben. Dann kommt noch dazu, dass ich am besten die „Neue Post“, „Die Aktuelle“ oder Ähnliches lesen sollte, weil davon ja auch Menschen


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