Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll42. Sitzung / Seite 127

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Finanzdienstleister („Banken-Untersuchungsausschuss“), grundsätzlich zwei unter­schied­liche „Kulturen“ festgestellt:

Vor dem Jahr 2000 wurden unter den sozialdemokratischen Finanzministern haupt­sächlich Spitzenbeamte des Finanzministeriums mit Staatskommissärsposten belohnt (98 von 102).

Nach der Amtsübernahme durch Finanzminister Mag. Karl-Heinz Grasser wurde 2001 das Bankwesengesetz geändert und Kabinettsmitarbeiter wurden mit Zusatzeinkünften bedacht.

Faktum ist auch, dass die Staatskommissäre in keinem der untersuchten Fälle im Banken-Untersuchungsausschuss einen Beitrag zur Aufdeckung der Verluste und Malversationen leisten konnten. Dies zeigt, dass eine gesetzlich vorgesehene Kontroll­instanz de facto wirkungslos geblieben ist.

Die Staatskommissäre haben sich im Wesentlichen als zahnloses Aufsichtsinstrument erwiesen.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat schnellstmöglich eine Novel­lierung des Bankwesengesetzes zuzuleiten, die als zentrale Elemente folgende Eck­punkte beinhalten soll:

Verrechtlichung und Schaffung von Transparenzrichtlinien des Entsendevorgangs von Staatskommissären

Erstellung eines Qualifikationsprofils für Staatskommissäre und Neuordnung der Pflichten

Festlegung von verpflichtender Aus- und Weiterbildung der Staatskommissäre

Schaffung von unbürokratischen Abberufungsmöglichkeiten sowie von Haftungs- und Strafbestimmungen bei Pflichtverstößen von Staatskommissären

Festlegung einer Rotationspflicht der Staatskommissäre; max. 3-jährige Dauer der Tätigkeit als Staatskommissär bei einem Institut“

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Präsident Dr. Michael Spindelegger: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Krainer. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


14.44.12

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Finanzmarktaufsichtsreform ist absolut notwendig. Wir haben spätestens im Unter­suchungsausschuss zur Finanzmarktaufsicht gemerkt, dass diese Behörde, nobel gesagt, nicht optimal funktioniert. Andere haben gesagt, sie funktioniere gar nicht.

Mir ist auch etwas unklar, Kollege Stummvoll, wer jetzt was gelesen hat: Es gibt zwei Urteile, das eine hat 107, das andere hat 117 Seiten, wobei ich Ihnen in beiden Urteilen ganze Seiten vorlesen kann, wo nur die FMA gemeint ist. (Abg. Dr. Stumm­voll: Lesen Sie die Urteilsbegründung vor! – Abg. Mag. Ikrath: Es geht um die Urteilsbegründung!)

 


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