Gesellschaft muss sich umfassend im Strafrecht widerspiegeln - nicht nur bei Gewalt gegenüber Kindern! Denn Kinder werden nicht nur Opfer von abscheulichen Gewalt- oder Sexualdelikten, sie werden auch Opfer ganz „alltäglicher“ Delikte wie Diebstahl, Raub oder Nötigung. In jedem Fall werden sie aber lebenslang traumatisiert. Deshalb muss – wie nach dem BZÖ-Initiativantrag 413/A – eine Strafrahmenverdopplung bei einer Tatbegehung an Kindern erfolgen!
Insgesamt muss eine wirksame Kontrolle zum Schutz der Kinder sichergestellt sein. Da Jugendschutz weitgehend Ländersache ist, gibt es österreichweit keine einheitliche Vorgangsweise bei einer Meldung an das Jugendamt. Wiens Kinderanwältin Monika Pinterits fordert im Kampf gegen Gewalt an Kindern daher zu recht eigene Kinderschutz-Teams in Spitälern und eine bessere bundesweite Vernetzung aller Jugendämter. Gewalttätige Eltern wechseln erfahrungsgemäß oft Wohnsitz und Hausarzt, damit Gewaltexzesse nicht entdeckt werden. Außerdem bleibt Gewalt gegen Kinder in der Familie bis zum 6. Lebensjahr, also dem Beginn der Schulpflicht, oft unentdeckt. Weiters darf die Verjährung von Straftaten an Kindern erst mit deren Volljährigkeit beginnen, da diese frei sein müssen in der Entscheidung eine Strafverfolgung zu verlangen und nicht mit einer Verjährung der Delikte konfrontiert sein dürfen. Dies belegt der Fall der 54-jährigen Tirolerin, die am 14. Juni 2007 festgenommen wurde, nachdem Anfang Juni im Kellerabteil eines Innsbrucker Mehrparteienhauses drei Babyleichen entdeckt worden waren. Zwar steht für die Staatsanwaltschaft Innsbruck fest, dass die Frau strafrechtlich relevante Schuld auf sich geladen hat und dies auch nicht leugnet. Dennoch kann sie dafür wegen der viel zu kurzen Verjährungsfrist des § 79 StGB nicht mehr belangt werden. Dem kann mit einer bundesweiten Erfassung von Meldungen, die Kinder betreffen, mit einer Anzeigepflicht, einer Verjährungshemmung und mit einer Untersuchungspflicht für Kinder entgegengewirkt werden.
Die Bundesregierung zeichnet sich jedoch trotz des dringenden Handlungsbedarfs durch Nichtstun aus. Lediglich die Bundesministerin für Justiz erklärte sich kurz und vernehmbar in der Kronenzeitung und gestern im Hohen Haus – leider zu wenig konsequent und zu allgemein. Ihre Kabinettskollegen scheinen sich erst gar nicht in ihrem Winterschlaf stören zu lassen – die große Novelle zur Jugendwohlfahrt der Bundesregierung lässt wie die Vereinheitlichung des Jugendschutzes auf Bundesebene weiter auf sich warten!
Daneben besteht Handlungs- und Verbesserungsbedarf vor allem bei folgenden Punkten:
Die Gewaltprävention muss zumindest bei bekannten Problemfällen schon vor der Geburt eines Kindes durch Stärkung der Erziehungs- und Konfliktlösungsfähigkeit der Eltern einsetzen.
Den Eltern muss die Wahrnehmung ihrer Pflichten konkret abverlangt werden können.
Eltern müssen aber bei Erziehungsnotstand auch durch eine intensive Betreuung durch Erziehungsfachleute besser bei der Erfüllung ihrer Aufgabe unterstützt werden.
Die Lebenssituation durch Gewalt erheblich gefährdeter Kinder muss durch eine Intensivbetreuung oder die Herausnahme aus der Familie so nachhaltig verbessert werden, dass eine weitere Gefährdung ausgeschlossen werden kann.
Wegen des skandalösen Zustandes des Kinderschutzes in Österreich und der schlicht unbegreiflichen Untätigkeit der Bundesregierung richten die unterzeichnenden Abgeordneten an die Frau Bundesministerin für Justiz nachstehende
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