Anfrage:
1. Frau Ministerin, sind Kinder in Österreich ausreichend vor Vernachlässigung und Straftaten geschützt?
a) Wenn ja, wie erklären Sie dann das Schicksal des kleinen Luca?
b) Wenn nein, was werden Sie – abgesehen von den gestrigen äußerst allgemein und vage gehaltenen Ausführungen – konkret tun, um Kinder besser zu schützen? Bitte nennen Sie die konkret geplanten Maßnahmen, aber vor allem den geplanten Zeitraum des Inkrafttretens.
2. Wie beurteilen Sie als Mitglied des Kollegialorgans Bundesregierung das offensichtliche Behördenversagen im Fall des kleinen Luca in Österreich und in den 90 Prozent der Misshandlungsfälle mit tödlichem Ausgang, die den Behörden schon vorher bekannt waren?
3. Unterstützen Sie die zwingende Strafrahmenerhöhung bei Tatbegehung an Kindern nach dem BZÖ-Initiativantrag 413/A?
a) Wenn ja, wieso haben Sie diese Zustimmung in den Ausschussberatungen am 30.10.2007 nicht geäußert?
b) Wenn nein, wie rechtfertigen Sie dann den offensichtlichen Widerspruch zu Ihren Erklärungen in der Kronenzeitung vom 26.11.2007 und vor dem Hohen Haus am gestrigen Tag, Sie wollten härtere Strafen für Kinderquäler?
4. Wie sollen Straftaten an Kindern aufgeklärt werden, wenn die für den Jugendschutz zuständige Behörde offensichtliche Anhaltspunkte einer Straftat ignoriert?
5. Sind strafrechtliche Ermittlungen gegen die Beamten der Bezirkshauptmannschaft in Schwaz aufgenommen (wegen Amtsmissbrauchs durch Unterlassen o.ä.) worden?
a) Wenn ja, wie ist der Stand der Ermittlungen?
b) Wenn nein, werden strafrechtliche Ermittlungen gegen die Beamten der Bezirkshauptmannschaft in Schwaz eingeleitet werden?
6. Wenn vorstehende Frage verneint wird, ist nach Ihrer dienstlichen Beurteilung ein Beamter der Jugendwohlfahrt nicht verantwortlich für das Wohlergehen eines Kindes, von dessen Schicksal er Kenntnis erlangt hat?
7. Wo liegt nach Ihrer dienstlichen Beurteilung die Schwelle zur Strafbarkeit bei Beamten, wenn diese notwendige Maßnahmen zum Schutz der Kinder unterlassen? Bitte nennen Sie ein Beispiel dafür, was dem Kind geschehen muss, damit sich ein Beamter der Jugendwohlfahrt bei Kenntnis des Sachverhalts strafbar macht.
8. Frau Ministerin, gestern haben Sie eine „einheitliche und strikte Anzeigepflicht" für alle jene Stellen, die mit Kindern arbeiten, angekündigt. Eine Arbeitsgruppe Ihres Ministeriums würde sich das derzeit anschauen. Wie ist der Sachstand der Arbeitsgruppe? Mit welchen ministeriellen Vorgaben wurde die Arbeitsgruppe beauftragt? Welches inhaltliche Ziel wurde dieser Arbeitsgruppe gesetzt? Werden Sie eine strafbewährte allgemeine Anzeigepflicht für jedermann bei Kindesmisshandlung umsetzen?
a) Wenn nein, warum nicht? Ist es nicht das Gegenteil von „strikt“, keine allgemeine Anzeigepflicht für jedermann bei Verdacht einer Tatbegehung an Kindern sondern nur eine besondere Anzeigepflicht für bestimmte Stellen einzuführen?
b) Wenn ja, wann konkret?
9. Werden Sie sich im Ministerrat für eine Vereinheitlichung des Jugendschutzes auf Bundesebene einsetzen?
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