Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll42. Sitzung / Seite 182

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Wir sind der Meinung, und wir bringen heute einen diesbezüglichen Initiativantrag ein, wonach ein eigener Tatbestand nach § 302 als § 302a einzuführen sein wird: Wer aufgrund einer öffentlich-rechtlichen Dienstverpflichtung, als Beamter oder Angestellter der Jugendwohlfahrt oder als sonstiger Beschäftigter in der Jugendwohlfahrt durch pflichtwidriges Verhalten eine Handlung oder Unterlassung begeht, sodass hieraus eine Körperverletzung – und zwar im Sinne des § 85, also eine schwere Körper­verletzung – folgt, ist mit einer Freiheitsstrafe von einem bis zu fünf Jahren und bei tödlichem Ausgang mit einer Freiheitsstrafe von einem bis zu zehn Jahren zu bestrafen.

Damit markiere ich ein Handlungsgebot, wonach sich Herrschaften künftig nicht mehr auf Unzuständigkeit, auf Experten und sonstige krause Theorien der Pädagogik ausreden können, um einem Kind in einer lebensbedrohlichen Situation nicht zu helfen, und darauf kommt es an! (Beifall bei der FPÖ.)

Das ist zwar nicht die Lösung, aber vielleicht ist es die Hilfe, die es braucht, damit morgen ein Fall Luca – und wäre es nur ein einziges Mal, das würde schon genügen – nicht entsteht und nicht zu verzeichnen ist.

Darüber hinaus kündige ich einen Initiativantrag betreffend den Bereich an, den ich schon mehrmals erwähnt habe, da diese jahrelangen Entscheidungsverzögerungen auf dem Gebiet des Judizierens im Bereich der Obsorge und des Besuchsrechtes einen bestimmten, spezifischen Unrechtsgehalt gegenüber der Bevölkerung aufweisen. Das ist ein Versagen der Justiz und das ist ein Versagen der beschäftigten Sach­verständigen, und da muss mit einem radikalen Schnitt Schluss gemacht werden. Deswegen wird ein Initiativantrag eingebracht werden, wonach im außerstrafrecht­lichen Bereich ein unbedingtes Erledigungsende von sechs Monaten in der ersten Instanz einzuführen ist. – Danke für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei der FPÖ.)

17.19


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abge­ord­neten Ing. Westenthaler, Kollegin und Kollegen betreffend vierteljährliche verpflich­tende ärztliche Untersuchung von Kindern in Österreich.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Entschließungsantrag sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit. Dieser Antrag ist abgelehnt.

Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abge­ord­neten Ing. Westenthaler, Kollegin und Kollegen betreffend „Verbrechen an Kindern dürfen nicht verjähren“.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Entschließungsantrag sind, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist die Minderheit. Damit abgelehnt.

Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abge­ordneten Ing. Westenthaler, Kollegin und Kollegen betreffend bessere personelle und finanzielle Dotierung der Jugendwohlfahrt.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für den Entschließungsantrag sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit. Der Antrag ist abgelehnt.

Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abge­ordneten Ing. Westenthaler, Kollegin und Kollegen betreffend Einführung einer generel­len Anzeigepflicht bei begründetem Verdacht auf Gewalttaten an Kindern.

 


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