Novelle und entsprechend unzureichend wird der Lenkungseffekt für den österreichischen Finanzmarkt sein.
Wichtig ist, aus Sicht der FPÖ, Doppelgleisigkeiten und Kompetenzstreitigkeiten zu vermeiden und die Schlagkraft in einer einzigen Prüfbehörde zu erhöhen.
So lange Banken und Versicherungen Eigentümer der Oesterreichischen Nationalbank sind - sich also selbst Prüfaufträge wünschen können -, verstößt eine Verlagerung der FMA-Agenden zur OeNB gegen elementare Corporate-Governance-Regeln. Aufgrund der teilweisen Übertragung der Kompetenzen an die OeNB müssen die Eigentümerstrukturen bereinigt werden. Da nach vorliegenden Informationen die Banken und Versicherungen aber nicht bereit sind, ihre Eigentümerstellung in der OeNB aufzugeben, ist die vorgelegte FMA-Reform abzulehnen und eine Zusammenfassung der Kompetenzen in eine unabhängige und schlagkräftige Finanzmarktbehörde umzusetzen.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag:
Der Nationalrat möge beschließen:
„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage vorzulegen, die die Zusammenlegung der Prüf- und Aufsichtsbehörden – Finanzministerium, FMA und OeNB - und Ausbau zu einer schlagkräftigen mit ausländischen Aufsichtsbehörden kooperierenden Finanzmarktpolizei, zur Folge hat.“
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Entschließungsantrag
der Abgeordneten Dr. Graf, Zanger und weiterer Abgeordneter betreffend der Neuausschreibung der Staatskontenführung,
eingebracht im Zuge der Debatte zum Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (313 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Bankwesengesetz, das Sparkassengesetz, das Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz, das Nationalbankgesetz 1984 und das Versicherungsaufsichtsgesetz geändert werden (386 d.B.), in der 42. Sitzung des Nationalrates am 06. Dezember 2007
Die betrüblichen Erkenntnisse der Vergangenheit wurden nicht oder bestenfalls in Spurenelementen umgesetzt. Die im Rahmen des Bankenausschusses vielfach angeführten Kritikpunkte, blieben aus unverständlichen Gründen unberücksichtigt.
Derzeit wickelt die Republik Österreich Transaktionen in der Höhe von acht Milliarden Euro mit der vom US-Fonds Cerberus übernommenen ehemaligen Gewerkschaftsbank „BAWAG-PSK“ ab.
Aufgrund der Ereignisse rund um die Kontenauflösung kubanischer Staatsbürger, ist die Führung der Staatskonten durch die BAWAG-PSK zu überdenken.
Laut Verfassungsrechtsexperten widerspricht eine solche Aufkündigung von Konten den Menschenrechten, weil es verboten ist, Menschen auf Grund ihrer Rasse oder Nation zu benachteiligen.
Es muss seitens der Republik Österreich unmissverständlich klargestellt werden, dass für in Österreich tätige Banken grundsätzlich österreichisches bzw. europäischen
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