Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll42. Sitzung / Seite 195

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Ich glaube, es wäre höchst an der Zeit, dass wir das machen, und daher bringen wir wiederum einen entsprechenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr. Graf, Kolleginnen und Kollegen betreffend Neuausschreibung der Staatskontenführung,

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, eine Neuausschreibung der Staatskonten­führung innerhalb der nächsten sechs Monate durchzuführen.“

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Damit könnte vergaberechtlich der gesetzeskonforme Zustand herbeigeführt werden. Alle Banken hätten die Chance, sich darum zu bewerben; der Beste soll es werden. Es sollen auch die entsprechenden datenschutzrechtlichen, aber auch bankgeheimnis­mäßigen Verpflichtungen diesbezüglich geordnet werden. Ich glaube, dass es eine gute Sache wäre, hier tätig zu werden, und ich fordere den Herrn Staatssekretär sowie auch Herrn Bundesminister Molterer auf, den gesetzeskonformen Zustand im Sinne des Vergaberechtes endlich auch in dieser Frage herbeizuführen. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

18.01


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Die beiden von Herrn Abgeordnetem Graf eingebrachten Entschließungsanträge sind ausreichend unterstützt und stehen daher mit in Verhandlung.

Die Anträge haben folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr. Graf, Zanger und weiterer Abgeordneter betreffend Finanzmarkt­aufsicht,

eingebracht im Zuge der Debatte zum Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (313 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Bankwesengesetz, das Sparkassengesetz, das Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz, das Nationalbankgesetz 1984 und das Versicherungsaufsichtsgesetz geändert werden (386 d.B.), in der 42. Sitzung des Nationalrates am 06. Dezember 2007.

Die von den Regierungsparteien vorgestellte FMA-Reform beinhaltet wenige Anhalts­punkte einer substantiellen Verbesserung.

Die betrüblichen Erkenntnisse der Vergangenheit wurden nicht oder bestenfalls in Spurenelementen umgesetzt. Die im Rahmen des Bankenausschusses vielfach geforderte Zusammenführung von Kontrolle und damit Verantwortlichkeit, blieb aus unverständlichen Gründen unberücksichtigt.

Für den Finanzsektor ändert sich de facto nichts. Die große Koalition ist an struk­turellen Verbesserungen offenbar nicht interessiert.

Das Modell Prüf-, Kontroll- und Einforderungskompetenzen für verordnete Maßnahmen in einer dann allein verantwortlichen Behörde zusammenzuführen, wurde neuerlich einem undurchsichtigen System der Zersplitterung und Zuständigkeitswirrnisse ge­opfert. Entsprechend unbefriedigend ist die von der Bundesregierung vorgestellte


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