anderen überhaupt keine Rechte mehr gegeben. Wir erleben es ja täglich, Herr Kollege Stummvoll, das ist das Betrübliche.
Nun noch zu zwei anderen Themen. Wir werden uns in den nächsten Monaten und Jahren diesbezüglich noch unterhalten. Damit das Leben in dieser Reform nicht ausgeht, damit sie weiter am Leben bleibt, bringe ich auch gleich einen Entschließungsantrag ein, den wir selbstständig und unselbstständig einbringen, damit wir uns weiter zu diesem Thema unterhalten.
Wir haben noch viele Themen aufzuarbeiten. Was ist mit der Wertpapierdienstleisteraufsicht? – Ein ungelöstes Problem! Die ist de facto pleite und kann keinen einzigen Schaden decken. Deswegen ist sie auch in Form einer Lex imperfecta geregelt. (Abg. Dr. Stummvoll: Das war sie schon vorher, Herr Kollege!)
Wissen Sie, was ich vorschlagen würde? – Die depotführenden Banken, alle Banken, die Depots führen, haben eine verstärkte Aufsichtspflicht. Die Banken sind auch nicht so arm, dass sie sich das nicht leisten könnten. Daher sollten diese vermehrt in die Pflicht genommen werden, und zwar in Form eines New Government. Das wäre eine Möglichkeit; diskutieren wir darüber!
Wir bringen daher folgenden Antrag ein:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Dr. Graf, Kolleginnen und Kollegen betreffend Finanzmarktaufsicht
Der Nationalrat möge beschließen:
„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage vorzulegen, die die Zusammenlegung der Prüf- und Aufsichtsbehörden – Finanzministerium, FMA und OeNB – und Ausbau zu einer schlagkräftigen mit ausländischen Aufsichtsbehörden kooperierenden Finanzmarktpolizei, zur Folge hat.“
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Warum internationale Kooperation? – Auch in der Schweiz ist die Finanzmarktaufsicht, dort FINMA genannt, per Gesetz angehalten, in bilateralen Verträgen mit anderen Finanzmarktaufsichtsbehörden entsprechende Verträge zur Absicherung des Finanzplatzes abzuschließen. (Zwischenbemerkung von Staatssekretär Dr. Matznetter.) Das haben wir nicht gemacht; das haben wir nur unzureichend gemacht. Wir werden sehen, was dabei herauskommt.
Ein letztes Thema, das mir wichtig ist, möchte ich jetzt noch anbringen. Wir alle wissen, dass der Geldapparat der Republik Österreich in den Konten nach wie vor letztlich von der BAWAG-P.S.K. als kontoführender Stelle verwaltet wird. Wir haben dazu schon unzählige Bedenken angebracht. Es hat sich etwas verändert, seit die BAWAG-P.S.K. verkauft wurde und nicht mehr in österreichischer Hand ist.
Ich habe schlussendlich zu wenig Vertrauen zu einem Eigentümer Cerberus – und andere ebenfalls –, und ich denke auch daran, dass es in Österreich ein Vergabegesetz gibt. Daher fordern wir nachdrücklich, dass die Staatskontenführung neu oder erstmalig ausgeschrieben wird, entsprechend den vergabegesetzlichen Vorschriften. Finanzdienstleistungen sind ausschreibungspflichtige Geschäfte, wenn sie vom Bund oder einem vom Rechnungshof kontrollierten Unternehmen vorgenommen werden. Warum nicht auch in diesen Bandbreiten?
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