Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll42. Sitzung / Seite 222

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entsprechend. Aber dieses Gremium wird eingerichtet, und ursprünglich war im Ministerialentwurf vorgesehen, dass dieses Gremium ein Vetorecht haben sollte. Dadurch hätte besser sichergestellt werden können, dass tatsächlich entwicklungs­politische Zielsetzungen gefördert werden und nicht Exportförderung alten Stils als Entwicklungshilfe verkauft wird. Meine Frage also: Warum ist dieses Vetorecht aus der Regierungsvorlage verschwunden?

Diesem Gremium – „Entwicklung und Wirtschaft“ sage ich weiterhin – sollten natürlich auch entwicklungspolitisch versierte Personen angehören, da es hier sehr darauf ankommt, abzuschätzen, ob hier wirklich das gefördert wird, was man fördern will.

Schließlich müsste die Transparenz durch eine erhöhte Berichtspflicht verbessert werden. Es hat zwar bereits Verbesserungen über die Exportförderung gegeben, aber eine weitere Verbesserung der Transparenz ist insofern geboten, als hier Risiko- und Haftungsfragen nicht vollständig geklärt sind, weil – zumindest aus meiner Sicht des Lesens dieser Regierungsvorlage – Unklarheiten über die Abwicklung dieser Projekte bestehen.

Nach wie vor fehlt die Verankerung der Verpflichtung zur Einhaltung internationaler Standards im Umweltbereich, in Umweltfragen, in Menschenrechtsfragen und in Sozialfragen im Rahmen der Exportförderung. Das ist deshalb dringend geboten, weil letztlich nicht das Gremium „Entwicklung und Wirtschaft“ über die Haftungsübernahme entscheidet, sondern der Ausfuhrförderungsbeirat, und gerade deshalb wäre das von so zentraler Bedeutung.

Auf einen letzten Punkt möchte ich noch zu sprechen kommen, weil ich darauf vom Herrn Staatssekretär im Finanzausschuss keine entsprechende Antwort bekommen habe. Mir ist nach Lesen dieser Regierungsvorlage noch immer nicht klar, welcher Teil an Entwicklungshilfe tatsächlich angerechnet wird. – Danke sehr. (Beifall bei den Grünen.)

19.14


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Glaser. 3 Minuten Redezeitbeschränkung. – Bitte, Herr Abgeordneter.

 


19.14.34

Abgeordneter Franz Glaser (ÖVP): Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär! Geschätz­te Kolleginnen und Kollegen! Die Installierung einer Entwicklungsbank als Tochter­gesellschaft bei der Oesterreichischen Kontrollbank ist meines Erachtens eine gute Ergänzung zu den entwicklungspolitischen Instrumenten, die wir bis jetzt haben, denn, wie auch schon gesagt wurde, damit soll gerade der privatwirtschaftliche Sektor hier und auch in unseren Partnerländern animiert werden, zusätzliche Aktivitäten zu setzen.

Ganz besonders wichtig dabei ist eben, dass die Ziele der Entwicklungspolitik, wie sie in einem eigenen Gesetz festgeschrieben sind, für die Bank verpflichtend sind und die Bank nicht einfach tun und lassen kann, was sie will, also schon gebunden ist.

Ich glaube auch, dass die Einrichtung dieser Entwicklungsbank nach einer doch relativ intensiven Diskussion in den entsprechenden Kreisen relativ unbestritten ist. Einige Diskussionen hat es gegeben und gibt es noch immer über das Beratungsgremium, wobei ich aber der Meinung bin, dass hier wirklich eine fachkundig entsprechende entwicklungspolitische Expertise gewährleistet ist, und die ist zweifelsohne für die Bank auch notwendig. Es sind in diesem Beratungsgremium zum einen das Außenamt mit der entsprechenden Sektion und zum anderen die ADA, unsere entwicklungspolitische Trägerorganisation, vertreten, und es können jederzeit Experten dazugeladen werden. Ich glaube, dass das durchaus ein entsprechendes Gremium ist, und man weiß ja nicht, was sich in einigen Jahren als vernünftig herausstellt.

 


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