Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll42. Sitzung / Seite 245

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Schließlich komme ich zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung des Ausschuss­berichtes.

Ich bitte jene Mitglieder des Hohen Hauses, die dazu ihre Zustimmung geben wollen, um ein bejahendes Zeichen. – Das ist mehrheitlich angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die auch in dritter Lesung für den vorliegenden Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist mehrheitlich angenommen. Damit ist der Gesetzentwurf auch in dritter Lesung angenommen.

Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abge­ord­neten Dr. Moser, Kolleginnen und Kollegen betreffend verkehrs- und klimapolitisch sinnvolle Verwendung der zusätzlich für die ÖBB-Infrastruktur vorgesehenen Gelder der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler.

Ich bitte jene Damen und Herren, die sich für diesen Entschließungsantrag aus­sprechen wollen, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit und damit abgelehnt.

20.13.3715. Punkt

Bericht des Umweltausschusses über die Regierungsvorlage (260 d.B.): Bundes­gesetz, mit dem das Umweltförderungsgesetz geändert wird (402 d.B.)

 


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Wir gelangen zum 15. Punkt der Tages­ordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Als erste Rednerin zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Dr. Lichtenecker. 4 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


20.13.44

Abgeordnete Dr. Ruperta Lichtenecker (Grüne): Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Minister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Die vorliegende Novelle hat de facto zwei Inhalte. Das eine ist, ein Förderprogramm zur Renaturierung von Fließ­gewässern einzuführen, mit einer Dotierung von 140 Millionen €, was summa summarum pro Jahr bis zum Jahre 2015 17 Millionen € ausmacht. Und das Zweite ist kurzfristig via Abänderungsantrag reingekommen und betrifft eines unserer Lieblings­kinder, das hier diskutiert wird, nämlich den Ankauf von CO2-Zertifikaten im Ausland, und das in einem sehr beträchtlichen Maße. Es geht nämlich um eine Erhöhung, weil man jetzt schon gemerkt hat, man kommt mit dem Geld nicht aus, man wird die Ziele nicht erreichen.

Aber einmal zu dem Ersten: Die Fördersäule, die jetzt bei der Umweltförderung für die Fließgewässer neu dazukommen soll, ist sicherlich ein Schritt, den wir begrüßen und in dieser Form auch unterstützen können. Letztendlich geht es darum, die Gewässer­struktur zu verbessern, die Abflussverhältnisse zu forcieren, die Durchgängigkeit der Fließgewässer in einer gewissen Weise auch dem natürlichen Bereich anzunähern.

Dennoch ist hier anzumerken, dass ein Bereich ganz deutlich fehlt, und das ist, dass man auch die Retentionsräume mitfinanzieren kann. Das vermissen wir, das stellen auch Länder in ihren Begutachtungen fest. Und das andere ist natürlich die Frage: Wem kommt das Geld zugute? (Bundesminister Dipl.-Ing. Pröll: Der Umwelt!) Erste Schätzungen sagen, es wird 50:50 sein: einerseits den Gemeinden, andererseits der


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