Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll42. Sitzung / Seite 250

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positiv beurteilt und in den Himmel gehoben? – Der Kollege Grillitsch, der heute nicht da ist. Nur als Beispiel, aber gut, sei’s drum. Arbeiten wir daran, in Österreich etwas weiterzubringen! Wir warten auf diesen guten Vorschlag. – Ich bekräftige das auch in Richtung der Kollegin Bayr noch einmal. Wir erwarten uns da auch von der SPÖ den entsprechenden Ruck, und ich bin völlig Ihrer Meinung, wenn Sie sagen, weg mit der Deckelung beim Ökostrom.

Dänemark hat es nämlich gezeigt: Von 1990 bis heute ist dort eine Verzehnfachung des Stromanteils aus erneuerbaren Energien zu verzeichnen. Dänemark hat auf einem niedrigen Level begonnen, hat heute natürlich bei 29 Prozent immer noch weniger als Österreich, aber in Österreich produzieren wir heute weniger Strom aus erneuerbaren Energien als 1990. Das ist eigentlich die Herausforderung, wo man auch sieht, dass man im eigenen Land nicht das tut, was getan werden sollte und könnte. (Beifall bei den Grünen. Abg. Kopf: „Weniger“ stimmt sicher nicht! Abg. Dipl.-Ing. Klaus Hubert Auer: Das kann ja gar nicht sein! Der Vergleich hinkt!)

Herr Kollege Kopf, wenn Sie sagen, wir haben immer schon Zukäufe vorgehabt und geplant, dann müssen Sie immer dazusagen: Das sind – wenn überhaupt – nur supple­mentäre Maßnahmen. Sie können die wirklichen Maßnahmen nicht ersetzen, und 400 Millionen € kostet das jetzt schon. (Bundesminister Dipl.-Ing. Pröll: Was kostet ...?)

Wenn wir die Ziele nicht erreichen, dann werden wir zusätzliche Zertifikate kaufen, und das haben wir ja in diesen Tagen auch schon ausreichend diskutiert.

Aber ich möchte jetzt auf das Umweltförderungsgesetz eingehen, zum zweiten Mal an diesem Tag, weil wir letztlich im Rahmen des Finanzausgleiches auch schon darüber diskutiert haben, dass da eine Änderung vorliegt, nämlich einerseits der Finanzrahmen für die Siedlungswasserwirtschaft neu dimensioniert wurde und zusätzlich die Sanie­rung von Abwasserentsorgungsanlagen und auch die Errichtung von Wasserleitungen gefördert werden soll. (Bundesminister Dipl.-Ing. Pröll: Das ist gut!) – Das ist in der Sache richtig und gut, Herr Bundesminister, aber die Detailfragen sind nicht geklärt, zum Beispiel die Analyse des Sanierungspotentials.

Ich möchte auf diesen Punkt jetzt gar nicht eingehen, sondern auf die Verbesserung des ökologischen Zustandes der Gewässer, die jetzt auch in dieser Novelle ansteht. Meine Kollegin Lichtenecker hat dazu grundsätzlich schon einiges gesagt.

Herr Bundesminister, ich hätte nun gerne einige Fragen an Sie gerichtet. Einerseits ist Ihr Ministerium dafür zuständig, und für die Abwicklung die Kommunal Public Consul­ting. Meine Frage ist: Werden auch die Länder entsprechend in die Förderabwicklung eingebunden?

Im Gesetzentwurf ist es bisher nicht drinnen. Ich sitze selbst in der Siedlungswasser­wirtschaftskommission. Ich gehe davon aus, dass wir das bei der Gestaltung der Förderrichtlinien entsprechend berücksichtigen werden. Meine konkrete Frage geht auch in Richtung Renaturierungsmaßnahmen, denn das ist letztlich die Herausfor­derung.

Herr Bundesminister, wenn man das Gesetz liest, dann kann man sagen, die Maß­nahme zur Verbesserung des ökologischen Zustandes der Gewässer ist die Reduktion der hydromorphologischen Belastungen. Das ist ein sehr weit dehnbarer Begriff. (Bun­desminister Dipl.-Ing. Pröll: Aber ein guter!) – Ja, gut, dann erläutern Sie es bitte! – Wenn unter Punkt 1 steht, Maßnahmen zur Verbesserung der Durchgängigkeit, dann erwarte ich mir auch, dass Retentionsflächen eine solche Maßnahme sind, und ich bitte Sie, dazu Stellung zu nehmen.

 


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