Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll42. Sitzung / Seite 251

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Wir werden trotz einiger Kritikpunkte in zweiter Lesung diesen Aspekten des Umwelt­förderungsgesetzes unsere Zustimmung geben. (Beifall bei den Grünen. Demons­trative Bravorufe bei der ÖVP.)

20.34


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Schalle. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 2 Minuten. – Bitte.

 


20.34.47

Abgeordneter Veit Schalle (BZÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Minister! Ich will mich kurz halten. Zum Bundesgesetz, mit dem das Umweltför­derungs­gesetz geändert wird, sei zuerst gesagt, dass es da um Verbesserungen der Durch­gängigkeit der Fließgewässer sowie um die längst notwendige Verbesserung der Abflussverhältnisse geht. Dazu werden künftig Fördermittel in der Höhe von rund 140 Millionen € zur Verfügung gestellt, was ich grundsätzlich begrüße. Die Laufzeit wird bis 2015 gehen, was eine meiner Vorrednerinnen schon erwähnt hat.

Problematisch ist aus meiner Sicht hierbei jedoch, dass mittels eines in letzter Sekunde im Umweltausschuss eingebrachten Abänderungsantrages die Mittel für den Ankauf von Emissionszertifikaten um insgesamt 80 Millionen € zusätzlich erhöht werden. (Bundesminister Dipl.-Ing. Pröll: Korrekt eingebracht!) – Aber in letzter Sekunde!

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich wiederhole mich ungern, aber wie ich schon gestern gesagt habe: China investiert 10 Milliarden US-Dollar in erneuerbare Energien. Was muss da Österreich noch zusätzlich in China Windräder fördern? Noch dazu ist China in der Zwischenzeit Weltmarktführer in Sonnenenergie und Wind­energie. Ich glaube, da sollte man schon einmal darüber nachdenken, ob man das Geld nicht anders einsetzt. (Beifall beim BZÖ.)

Wenn man schon wirklich in Zertifikate investieren muss, dann sollen auch öster­reichische Unternehmen davon profitieren. Auch dass wir die 75 Millionen €, die uns übrig geblieben sind, zusätzlich weiter als Fördermittel verwenden, finde ich gut. Auf­grund der Gesetzesänderung ist aus unserer Sicht auch eine Änderung der Förder­richtlinie notwendig. Dort müsste insbesondere die Höhe des Fördersatzes verankert werden, von dem die Höhe der erforderlichen Landesmittel abhängt. Daher hat Kärnten in einer Stellungnahme noch Aufklärungsbedarf beim Bund angemeldet. Aus unserer Sicht sollte für die Länder, aber auch für die Gemeinden der Fördersatz, der zurzeit mit 20 Prozent festgelegt ist, massiv erhöht werden.

Wir werden dem Antrag trotz allem zustimmen. (Beifall beim BZÖ sowie bei Abgeord­neten der ÖVP.)

20.37


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Ing. Hofer. Redezeit: 3 Minuten. – Bitte.

 


20.37.31

Abgeordneter Ing. Norbert Hofer (FPÖ): Geschätzte Frau Präsidentin! Herr Bundes­minister! Das Umweltförderungsgesetz werden wir natürlich auch unterstützen, bis auf die Z 3a. Es werden 140 Millionen € an Förderungen für die Verbesserung der Qualität der heimischen Gewässer ausbezahlt. Damit wiederum werden Investitionen aus­gelöst – 400 bis 600 Millionen € werden investiert werden –, und damit wiederum werden etwa 7 000 neue Arbeitsplätze geschaffen. Es gibt also überhaupt keinen Grund, diesen sehr guten Entwurf nicht zu unterstützen – bis auf die Z 3a.

 


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