38. Die Tabelle in § 118 Abs. 4 erhält folgende Fassung:
39. Die Tabelle in § 118 Abs. 5 erhält folgende Fassung:
40. In § 120 Abs. 1 wird der Betrag „138,8 €“ durch den Betrag „142,5 €“ und der Betrag „176,2 €“ durch den Betrag „181,0 €“ ersetzt.
41. In § 123 Abs. 2 werden ersetzt:
a) in Z 1 der Betrag „47,8 €“ durch den Betrag „49,1 €“,
b) in Z 2 und Z 3 lit. a der Betrag „125,5 €“ durch den Betrag „128,9 €“ und
c) in Z 3 lit. b der Betrag „150,6 €“ durch den Betrag „154,7 €“.
42. In § 124 Abs. 2 werden ersetzt:
a) in Z 1 der Betrag „187,2 €“ durch den Betrag „192,3 €“,
b) in Z 2 der Betrag „240,9 €“ durch den Betrag „247,4 €“ und
c) in Z 3 der Betrag „294,3 €“ durch den Betrag „302,2 €“.
43. In § 130 wird der Betrag „66,1 €“ durch den Betrag „67,9 €“ ersetzt.
44. In § 131 Abs. 1 wird der Betrag „200,9 €“ durch den Betrag „206,3 €“ ersetzt.
45. In § 131 Abs. 2 Z 1 wird der Betrag „45,0 €“ durch den Betrag „46,2 €“ ersetzt.“
46. § 140 Abs. 1 lautet:
„(1) Dem Wachebeamten gebührt eine ruhegenussfähige Dienstzulage. Sie beträgt während der Dauer des provisorischen Dienstverhältnisses 27,7 € und im definitiven Dienstverhältnis
47. In § 140 Abs. 3 wird der Betrag „118,5 €“ durch den Betrag „121,7 €“ ersetzt.
48. In § 141 werden ersetzt:
a) der Betrag „95,1 €“ durch den Betrag „97,7 €“ und
b) der Betrag „112,9 €“ durch den Betrag „115,9 €“.
49. In § 142 Abs. 1 wird der Betrag „53,5 €“ durch den Betrag „54,9 €“ ersetzt.
50. Die Tabelle in § 143 Abs. 1 erhält folgende Fassung:
51. Die Tabelle in § 150 erhält folgende Fassung:
52. In § 151 Abs. 1 werden ersetzt:
a) in Z 1 der Betrag „106,9 €“ durch den Betrag „109,8 €“,
b) in Z 2 der Betrag „80,7 €“ durch den Betrag „82,9 €“ und
c) in Z 3 der Betrag „53,6 €“ durch den Betrag „55,0 €“.
53. In § 152 Abs. 1 wird der Betrag „88,9 €“ durch den Betrag „91,3 €“ ersetzt.
54. In § 153 Abs. 2 wird in Z 1 der Betrag „206,8 €“ durch den Betrag „212,4 €“ und in Z 2 der Betrag „152,9 €“ durch den Betrag „157,0 €“ ersetzt.
55. Die Tabelle in § 165 Abs. 1 erhält folgende Fassung:
56. In § 165 Abs. 3 wird der Betrag „127,9 €“ durch den Betrag „131,4 €“ und der Betrag „256,0 €“ durch den Betrag „262,9 €“ ersetzt.
57. In § 165 Abs. 4 wird der Betrag „150,1 €“ durch den Betrag „154,2 €“ ersetzt.“
58. Nach § 170 wird folgender § 170a samt Überschrift eingefügt:
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