27f. Die Tabelle in § 91 Abs. 1 erhält folgende Fassung:
27g. In § 98 Abs. 2 wird in Z 1 der Betrag „88,9 €“ durch den Betrag „91,3 €“ und in Z 2 der Betrag „45,0 €“ durch den Betrag „46,2 €“ ersetzt.“
12. In Art. 2 werden nach der neuen Z 27h folgende Z 27i und 27j eingefügt:
„27i. In § 101 Abs. 2 werden ersetzt:
a) in Z 2 der Betrag „62,8 €“ durch den Betrag „64,5 €“,
b) in Z 3 der Betrag „170,9 €“ durch den Betrag „175,5 €“,
c) in Z 4 der Betrag „269,8 €“ durch den Betrag „277,1 €“,
d) in Z 5 der Betrag „206,8 €“ durch den Betrag „212,4 €“ und
e) in Z 6 der Betrag „152,9 €“ durch den Betrag „157,0 €“.
27j. In § 101a Abs. 5 wird der Betrag „109,5 €“ durch den Betrag „112,5 €“ und der Betrag „219,0 €“ durch den Betrag „224,9 €“ ersetzt.“
13. In Art. 2 werden nach Z 28 folgende Z 28a bis 28c eingefügt:
„28a. Die Tabelle in § 109 Abs. 1 erhält folgende Fassung:
28b. In § 111 Abs. 2 werden ersetzt:
a) in Z 1 der Betrag „187,2 €“ durch den Betrag „192,3 €“,
b) in Z 2 der Betrag „240,9 €“ durch den Betrag „247,4 €“ und
c) in Z 3 der Betrag „294,3 €“ durch den Betrag „302,2 €“.
28c. In § 112 Abs. 1 wird in Z 1 der Betrag „138,1 €“ durch den Betrag „141,8 €“ und in Z 2 der Betrag „157,2 €“ durch den Betrag „161,4 €“ ersetzt.“
14. In Art. 2 werden nach Z 32a folgende Z 32b bis 32d eingefügt:
„32b. § 114 Abs. 2 Z 1 bis 5 lautet:
„1. Beamte der Allgemeinen Verwaltung, Wachebeamte und Berufsoffiziere
a) in den Verwendungsgruppen E und D
b) in den Verwendungsgruppen A, H 1, B, W 1, H 2, C und W 2
2. Beamte in handwerklicher Verwendung
3. Universitätsprofessoren
4. Lehrer
5. Beamte des Schulaufsichtsdienstes
32c. In § 114 Abs. 3 wird der Betrag „317,5 €“ durch den Betrag „326,1 €“ ersetzt.
32d. In § 115 Abs. 1 wird der Betrag „42,0 €“ durch den Betrag „43,1 €“ ersetzt.“
15. In Art. 2 erhalten die Z 34 bis 37 die Ziffernbezeichnungen „59“ bis „62“. Nach Z 33 werden folgende Z 34 bis 58 eingefügt:
„34. Die Tabelle in § 117a Abs. 2 erhält folgende Fassung:
35. Die Tabelle in § 117c Abs. 1 erhält folgende Fassung:
36. In § 117c Abs. 3 wird der Betrag „76,4 €“ durch den Betrag „78,5 €“ ersetzt.
37. Die Tabelle in § 118 Abs. 3 erhält folgende Fassung:
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