Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll44. Sitzung / Seite 103

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diesem Pakt werden zwei Drittel der Österreicherinnen und Österreicher sofort entlas­tet.

Aus den genannten Gründen stellen die unterfertigten Abgeordneten daher nachste­henden

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat Gesetzesentwürfe zu über­mitteln, mit denen die nachfolgenden Punkte eines Paktes für ein soziales Österreich umgesetzt werden:

1) Eine sozial gerechte und leistbare Pflege

Sofortige Erhöhung des Pflegegeldes um zehn Prozent und in weiterer Folge dauer­hafte jährliche Valorisierung

Finanzierung der 24-Stunden-Pflege über einen Pflegefonds und Anhebung der Förde­rung der selbständigen auf das Förderungsniveau der angestellten Betreuungskräfte

Abschaffung der in den Richtlinien zur Unterstützung der 24-Stunden-Betreuung (§ 21 b Bundespflegegeldgesetz) enthaltenen Berücksichtung des Vermögens

Schaffung eines Lehrberufes für Pflege und Betreuung

Bundesweite Lösung für 24-Stunden-Betreuung von Pflegebedürftigen im Sinne der dringenden Schaffung von Rechtssicherheit

2) Steuerentlastung jetzt

Sofortige Anhebung der Steuertarifgrenzen von 25.000 Euro Jahreseinkommen auf 35.000 Euro bzw. von 51.000 auf 75.000 Euro

Erhöhung der Negativsteuer von derzeit 110 auf 200 Euro

Umsetzung einer Mitarbeitergewinnbeteiligung – 15. Gehalt in erfolgreichen Betrieben

3) Familienland Österreich

Bundesweite Einführung eines Müttergehalts von 1.000 Euro

Gänzliche Streichung der Zuverdienstgrenze beim Kinderbetreuungsgeld

Ermöglichung der steuerlichen Absetzbarkeit der tatsächlich entstehenden Kinderbe­treuungskosten

Zusätzliche Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf durch flächende­ckenden Ausbau der Betreuungseinrichtungen für Kinder aller Altersstufen, arbeitszei­tenangepasste Öffnungszeiten sowie durch Förderung von familienfreundlichen Maß­nahmen in den Betrieben

4) Teuerungsausgleich

Auszahlung eines Teuerungsausgleichs in der Höhe von 200 Euro an jeden österrei­chischen Haushalt bis zu einem monatlichen Haushaltseinkommen von 3000 Euro im Jahr 2008, finanziert durch eine entsprechende Verringerung des EU-Beitrages nach Brüssel

5) Autofahrer und Pendler entlasten

Maßnahmen zur Sicherstellung eines Treibstoffpreises von maximal einem Euro pro Liter

 


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