rungszeichen – „einfachste Mittel“ der Bevölkerung, ihre Anliegen zu uns zu bringen, damit wir sie hier diskutieren, im Detail diskutieren.
Nun aber werden Themen, wirklich sehr wichtige Themen, zu später Stunde – ich vermute, unter Tagesordnungspunkt 21 kann das heute um 23 Uhr irgendwann stattfinden – behandelt, zu einem Zeitpunkt, zu dem es für die Bevölkerung, für jene Personen, die diese Petitionen oder Bürgerinitiativen eingebracht haben, einfach nicht mehr zumutbar ist, mitzuverfolgen, wie wir mit ihren Anliegen umgehen.
Das heißt, es ist wirklich ein begründeter Antrag von unserer Seite, diesen Tagesordnungspunkt vorzuverlegen, um wirklich öffentlich – und ich verwende wirklich bewusst das Wort „öffentlich“, nämlich unter den Augen und Ohren der Zuhörer und Zuseher – diese Punkte zu diskutieren.
Es ist, wie gesagt, der Zeitpunkt wichtig, aber es ist auch sehr interessant, wie sich vor allem die Regierung hier weigert, diesem Ansinnen nachzukommen, und das passt auch gut in das Bild des Demokratieverständnisses dieser Regierung. Wir haben ja die Diskussion um den EU-Reformvertrag bereits angesprochen: In Kärnten haben wir die notwendigen 15 000 beglaubigten – von den Gemeinden und Notaren beglaubigten – Unterschriften gesammelt. (Zwischenruf des Abg. Dipl.-Ing. Klaus Hubert Auer.) – Herr Kollege Auer, Sie wissen es ganz genau, wir haben sie gesammelt. – Wir haben das Recht, die Kärntner Bevölkerung hat sich das Recht „erlaufen“, ihre Meinung kundzutun, ihre kritische Meinung kundzutun (Beifall beim BZÖ), und das will sie auch in gebotener Art und Weise verfassungsrechtlich garantiert durchführen. Die Kärntner haben das Recht dazu!
Und nun – sehr durchschaubar – kommt die Regierung in Wien drauf: Na ja, das wird jetzt etwas knapp, die haben das wirklich gesammelt! – Denn zum Abschluss dieser Unterschriftenaktion war ja schon die Tendenz gegeben, dass man möglichst schnell eine Ratifizierung hier im Hohen Haus durchzieht. Dann hat man gesehen, die bringen das wirklich zustande, und hat gesagt: Machen wir schnell einen Verfassungsausschuss, eine Reihe von Verfassungsausschüssen, und dann ratifizieren wir als Musterschüler Europas sofort diesen Vertrag, ohne dass die Meinung der Kärntner Bevölkerung erfragt werden kann!
So kann und darf es nicht sein! Die Kärntner Bevölkerung hat jetzt ein Recht, ein verfassungsgesetzliches Recht darauf, diese ihre Meinung der Regierung in Wien mitzugeben, was die Bevölkerung mit diesem Reformvertrag tun will und was sie von diesem hält.
In dieses Bild passt auch, wie gesagt, dieser Umgang mit den anderen direktdemokratischen Mitteln, wie etwa auch die Art und Weise, mit Bürgerinitiativen und Petitionen der Bevölkerung umzugehen, hinein.
Zum Thema kritische Meinung fiel mir hier auch Folgendes auf, als ich jetzt den Ausführungen von Herrn Klubobmann Cap und Herrn Klubobmann Schüssel gelauscht habe – und das ist schon sehr interessant –: Zum einen, Herr Klubobmann Schüssel, glaube ich nicht, dass man den negativen Ausdruck „Blockade“ dafür verwenden kann, wenn wir darauf pochen, dass dieser Reformvertrag in einer vernünftigen Form, unter Wahrung eines vernünftigen Umgangs mit den Abgeordneten und mit der Thematik, durchbesprochen wird. Aber das braucht Zeit, und die Bevölkerung gehört aufgeklärt und in diese Diskussion mit eingebunden!
Herr Kollege Cap, wenn Sie hier so rührig von der Einhaltung der Regeln und der Spielregeln sprechen, dann rennen Sie bei uns offene Türen ein, keine Frage, nur: Die oberste Spielregel hier in diesem Haus ist: Das Recht geht vom Volk aus. – Das ist auch von der SPÖ zu berücksichtigen, und die SPÖ muss ebenfalls lernen, mit dieser
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