Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll46. Sitzung / Seite 68

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Spielregel zu leben, und das heißt, die Bevölkerung mit ihrer Meinung, mit ihrer kritischen Meinung zu vielen Punkten – auf der einen Seite zum EU-Reformvertrag, auf der anderen Seite zu ihren Anliegen, die sie durch die Petitionen und Bürgerinitiativen einbringen – ernst zu nehmen, dieses Recht der Bevölkerung ernst zu nehmen und mit diesem Recht der Bevölkerung auch richtig umzugehen. – Danke. (Beifall beim BZÖ.)

10.50


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun gelangt Herr Klubobmann Dr. Van der Bellen zu Wort. 5 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


10.51.08

Abgeordneter Dr. Alexander Van der Bellen (Grüne): Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Verehrte Zuseher auf der Galerie! Es tut mir ja leid, dass Sie ausgerechnet bei dieser Debatte hier anwesend sind, denn so eine Debatte versteht man nur mit Grundkenntnissen der Geschäftsordnung – und ich empfehle Ihnen nicht, das jetzt im Detail zu studieren.

Ich versuche, die Debatte zu teilen in jene zwei Punkte, auf die es ankommt. Im einen Fall bin ich ja bei Herrn Westenthaler, im anderen bin ich sein massiver Gegner. (Abg. Ing. Westenthaler: Das ist ja legitim! Das ist okay!)

Herr Westenthaler! Sie können natürlich Ihre Meinung ändern. Sie können die Unter­schrift Ihres Klubdirektors und eine vereinbarte Redezeit und Tagesordnung zurück­nehmen. Das ist Ihr gutes Recht. (Abg. Ing. Westenthaler: Das war schon öfters!) Das passiert uns auch – sehr selten (Abg. Ing. Westenthaler: Aber es passiert!), aber doch. Das ist unangenehm. Aber wenn es selten vorkommt, ist es in Ordnung. (Abg. Ing. Westenthaler: Es wird künftig keine Einigungen mehr geben!)

Es ist auch Ihr gutes Recht, Ihre Meinung von letzter Woche am Montag zu ändern und zu sagen: Nein, der Punkt 21 gehört eigentlich als Punkt 3 auf die Tagesordnung! – Das ist auch noch Ihr gutes Recht.

Wo es aber heikel wird, Herr Westenthaler, das ist jener Punkt, dass für die ganze Zeit, in der wir hier jetzt debattieren, eine Fernsehübertragung vorgesehen war und dass es für diese Fernsehübertragung, wie Sie ganz genau wissen, immer eine konsensuale Vereinbarung zwischen allen fünf Parlamentsparteien gibt und geben muss – auch das wissen Sie ganz genau. Warum muss es die geben? – Weil die Redezeiten während der Fernsehübertragungen sich unterscheiden von unserem üblichen Usus, der von der Geschäftsordnung an und für sich vorgegeben ist. Das ist immer eine heikle Interessenabwägung zwischen den Kollegen und Kolleginnen auf der Regierungsbank, zwischen den Regierungsfraktionen und den drei Oppositionsparteien. Das ist wichtig, dass wir diesen Konsens haben, und den sollen Sie nicht leichtfertig aufs Spiel setzen – was Sie jetzt getan haben. (Beifall bei den Grünen sowie bei Abgeordneten von SPÖ und ÖVP.)

Trotzdem muss ich sagen: Aus meiner Sicht hätte es Konsensmöglichkeiten gegeben. Wir hätten eben eine kurze Einwendungsdebatte während der Fernsehzeit gemacht, eine ganz kurze Runde. Herr Westenthaler hätte seine Bedenken vorgetragen, vier oder fünf andere hätten wieder in einer Runde dazu Stellung genommen. Das hätte uns 20, 25 Minuten von der Pflegedebatte, die auch sehr wichtig ist, abgezwackt. Okay, soll sein. So hätten wir es machen können. – So weit bin ich bei Herrn Wes­tenthaler.

Aber was nicht geht und was ich mir sicher nicht gefallen lasse, ist, dass die Fraktion des BZÖ im Falle des Verfassungsausschusses eine schlichte Obstruktionspolitik betreibt (Abg. Ing. Westenthaler: Zieht es durch!), eine Blockadepolitik betreibt, die letzten Endes darauf hinausläuft, dass sieben Abgeordnete des BZÖ den 176 anderen


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