Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll46. Sitzung / Seite 98

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gewiegt werden. Diese Sicherheit gibt es für die Betroffenen nicht, die sich in der Ille­galität bewegen, daher brauchen wir eben diese legale, leistbare und praxisnahe Lösung.

Herr Kollege Amon hat in seinem Redebeitrag gesagt, die Opposition soll doch bitte auch Vorschläge machen. – Gerade in diesem Bereich hat die Opposition sehr, sehr viele Vorschläge gemacht und aufgezeigt, wie die Lösung der Pflegemisere vonstatten gehen kann. (Abg. Dr. Graf: Das waren sehr gute Vorschläge!) Das war ein Vorwurf, der nicht sehr fair war. (Abg. Dr. Graf: Ausgezeichnete Vorschläge!) Da haben sich alle Oppositionsparteien sehr, sehr intensiv in die Debatte eingebracht. Ich glaube, ich habe selbst über 20 Anträge eingebracht, die diese Pflegemisere betreffen, und ich würde bitten, das auch zur Kenntnis zu nehmen.

Jetzt wissen wir, dass es bei der unselbständigen Beschäftigung von Pflegern und Betreuern trotz des sogenannten „One-Stop-Shop“-Prinzips natürlich große Hürden für die Betroffenen gibt. Jeder, der Unternehmer ist und Mitarbeiter beschäftigt, weiß, dass das alles natürlich mit einem administrativen, bürokratischen Aufwand verbunden ist.

Daher haben wir den Vorschlag gemacht, zu diesem Zweck eine Bundesgenos­sen­schaft für Pflege und Betreuung einzurichten, die die Betroffenen von dieser Last befreit. Ich kann dann meine Vertrauensperson, die für mich als Betreuer beschäftigt ist, als Genossenschafter, als Nutzungsberechtigter bei dieser Genossenschaft be­schäf­tigen. Dort kümmert man sich um alles: um die Lohnverrechnung, um Urlaubs­ersatz, um Ersatz bei Krankheit, also um das Ganze rundherum, das notwendig ist, auch um die Mitarbeitervorsorgekasse, um alles das, was im Rahmen dieser Betreu­ungs- und Pflegetätigkeit an administrativem, bürokratischem Aufwand zu erledigen ist.

Außerdem hätte man die Möglichkeit, auch die Ausbildung, Fortbildung, Weiterbildung über diese Genossenschaft zu organisieren und auch eng mit dem AMS zusam­menzuarbeiten. Auch die Qualitätssicherung wäre über die Genossenschaft gesichert, und alles das ohne Gewinnabsicht. Denn wir wollen ja den betroffenen Menschen nicht Geld wegnehmen. Wir wollen das organisieren, administrieren, ihnen das Leben erleichtern und dabei keinen Gewinn machen.

Der Herr Bundesminister hat vorhin die Möglichkeit angesprochen, auch Pensions­versicherungszeiten zu erwerben, wenn man als Angehöriger pflegt oder betreut. Das betrifft 400 000 Personen. Sie haben nicht dazugesagt, dass hier ganz bestimmte Voraussetzungen gegeben sein müssen – oder haben Sie diese Voraussetzungen genannt? Aber Sie haben nicht gesagt, dass diese Unterstützung nur befristet gewährt wird, weil man offensichtlich davon ausgeht, dass sich das Problem nach einiger Zeit biologisch von selbst löst.

Ich glaube, dass es notwendig wäre, unbefristet und unabhängig von der Pflegestufe Dienstgeber- und Dienstnehmerbeiträge für jene sicherzustellen, die Angehörige pfle­gen. Das wäre eine ganz, ganz wichtige Maßnahme. (Beifall bei der FPÖ.)

Meine Damen und Herren, ich möchte diese Gelegenheit auch dazu nutzen, einen Antrag einzubringen – ich habe allerdings den falschen Antrag mitgenommen; ich bitte, mir meine Unterlagen zu bringen –, einen Antrag, der Behinderte betrifft, die auf ein Fahrzeug angewiesen sind. Sie wissen, dass, wenn ein Gehbehinderter ein Fahrzeug ankauft, ein gewisser Teil des Kaufpreises, nämlich jener Teil, der die NoVA anbelangt, von der öffentlichen Hand rückerstattet wird.

Jetzt haben wir die Situation, dass, wenn der eine Gehbehinderte sich um 20 000 € ein Auto kauft, das sehr viel Sprit verbraucht, er auch viel Geld zurückbekommt, weil die NoVA höher ist. Der zweite Gehbehinderte kauft sich um 20 000 € ein Auto, das benzinsparend unterwegs ist, und bekommt einen kleineren Betrag zurück, weil die


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