Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll46. Sitzung / Seite 99

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NoVA geringer ist. Deswegen möchten wir vorschlagen, dass wir hier von der NoVA abgehen und einen fixen Prozentsatz an Unterstützung gewähren. Dieser Prozentsatz sollte nach unseren Vorstellungen etwa 20 ausmachen.

Ich bringe daher folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Ing. Hofer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Vergütung von 20 Prozent des Kaufpreises bei der Anschaffung von Kraftfahrzeugen durch Behinderte

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zur Änderung des Bundesbehindertengesetzes zuzuleiten, die sicherstellt, dass statt der Abgeltung der Normverbrauchsabgabe bei der Lieferung von Kraftfahrzeugen für behinderte Menschen künftig eine Rückvergütung von 20 Prozent des Kaufpreises bis zu einem anrechenbaren Kaufpreis von 22 000 Euro zuzüglich die Kosten für behin­derungsbedingt notwendige Umbauten stattfindet.“

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Das wäre eine sinnvolle Lösung, um nicht Behinderte, die auch den Umweltschutz­gedanken in sich tragen, schlechter zu behandeln.

Ich darf Ihnen abschließend sagen, dass uns die Valorisierung des Pflegegeldes ein großes Anliegen ist. Daher werden wir zu diesen zwei Anträgen, die Sie heute von uns vorfinden – nämlich den Antrag betreffend die Einrichtung einer Bundesgenossen­schaft für Pflege und Betreuung sowie den Antrag betreffend Valorisierung des Pflege­geldes –, namentliche Abstimmung verlangen, um auch für die Nachwelt festzuhalten, wer jetzt für eine Valorisierung des Pflegegeldes eintritt und wer nicht und wer auch für diese Bundesgenossenschaft für Pflege und Betreuung eintritt und wer sich dagegen ausspricht. (Beifall bei der FPÖ.)

12.37


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Der von Herrn Abgeordnetem Ing. Hofer so­eben eingebrachte Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Ing. Hofer, Kickl, Neubauer und weiterer Abgeordneter betreffend Vergütung von 20 Prozent des Kaufpreises bei der Anschaffung von Kraftfahrzeugen durch Behinderte, eingebracht im Zuge der Debatte zum Tagesordnungspunkt 1 in der 46. Sitzung des Nationalrates am 30. Jänner 2008

Gemäß § 36 Abs 1 Bundesbehindertengesetz (BBG) findet bei der Lieferung von Kraftfahrzeugen für behinderte Menschen eine Rückvergütung der Normverbrauchs­abgabe (NoVA) statt, sofern die erforderlichen Voraussetzungen der Ziffern 1 bis 4 des § 36 Abs. 1 erfüllt sind. Diese Abgeltung ist bis zu einem Kaufpreis von 20.000 Euro zuzüglich der Kosten für die durch die Behinderung notwendige Zusatzausstattung möglich.

Bei Totalschaden oder irreparabler Beschädigung des Kraftfahrzeuges ohne eigenes Verschulden kann um eine Ausnahmegenehmigung angesucht werden. Ansonsten ist ein neuerlicher Antrag erst nach Ablauf von fünf Jahren zulässig.

 


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