Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll46. Sitzung / Seite 100

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Die geltenden Bestimmungen bergen zwei große Nachteile in sich. Einerseits wird der Kauf von Gebrauchtwagen durch Behinderte - mit Ausnahme von Jahreswagen - nicht gefördert und zum anderen stellt die NoVA-Rückvergütung für Menschen mit Behin­derung einen Anreiz dar, ein Fahrzeug mit hohem Kraftstoffverbrauch anzuschaffen.

Um diese negativen Aspekte der NoVA-Abgeltung zu beseitigen, soll künftig nicht mehr die NoVA sondern 20 Prozent des Kaufpreises bis zu einem anrechenbaren Kaufpreis von 22.000 Euro zuzüglich die Kosten für behinderungsbedingt notwendige Umbauten (z.B. Automatik, Servolenkung, Umbau von Pedalen) rückvergütet werden. Ein neuer­licher Antrag soll entsprechend den geltenden Bestimmungen auch hier erst nach Ablauf von fünf Jahren zulässig sein.

Durch diese Neuregelung wird der Ankauf von Gebrauchtwagen durch Behinderte gefördert und Behinderte, die sich ein verbrauchsarmes Kraftfahrzeug anschaffen, werden nicht weiter bestraft.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zur Änderung des Bundesbehindertengesetzes zuzuleiten, die sicherstellt, dass statt der Abgeltung der Normverbrauchsabgabe bei der Lieferung von Kraftfahrzeugen für behinderte Menschen künftig eine Rückvergütung von 20 Prozent des Kaufpreises bis zu einem anrechenbaren Kaufpreis von 22.000 Euro zuzüglich die Kosten für behin­derungsbedingt notwendige Umbauten stattfindet.“

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Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Dr. Oberhauser. 4 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte, Sie sind am Wort.

 


12.37.43

Abgeordnete Dr. Sabine Oberhauser (SPÖ): Herr Präsident! Werte Mitglieder der Bundesregierung! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zur Frage der Schaffung einer Bundesgenossenschaft für Pflegeberufe ist es, glaube ich, müßig, darauf hinzuweisen, dass wir sehr, sehr viele Organisationen haben – Hilfswerk, Volkshilfe –, die bereits im Prinzip diese Sachen anbieten und auch nicht massiv gewinnorientiert arbeiten. Und wenn wir uns heute die Pressemeldungen angeschaut haben, dann haben wir gelesen, dass die Diakonie zum Beispiel morgen (Abg. Dr. Graf: Was sinnvoll ist ...!) das ein­jährige Bestehen einer Wohngemeinschaft in der Evangelischen Schule feiert. Das heißt, es gibt eine Menge an Anbietern. Ich glaube, dass die Pflegegenossenschaft eine zusätzliche Leistung wäre, die wir in diesem System aber sicherlich nicht brauchen. (Abg. Dr. Graf: Wir wollen ja eine überparteiliche schaffen!)

Was wir heute diskutieren, ist die Schaffung eines legalen Modells zur 24-Stunden-Betreuung zu Hause. Dass wir noch einige Schritte zu gehen haben, das haben ja auch meine Vorredner und Vorrednerinnen gesagt.

Ein Schritt, der uns noch fehlt, der aber in Bälde kommen muss, das ist die Frage des Tätigkeitsprofils, das diese BetreuerInnen zu Hause haben sollen. Es gibt einen von uns eingebrachten Entschließungsantrag aus der letzten Sitzung, wodurch die Bun­desministerin aufgefordert ist, bis 1. April eine Änderung des GuKGs vorzubringen, die sich darauf bezieht, dass die Tätigkeiten für diese BetreuerInnen im Hausbetreu­ungs-


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