Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll46. Sitzung / Seite 101

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gesetz auf Ernährung und Körperpflege ausgeweitet werden sollen. Gleichzeitig kommt auch in den letzten Wochen von Kollegen Huainigg gemeinsam mit Herrn Professor Mazal die Forderung nach der Aufwertung und Ausweitung dieser Tätigkeiten auf – und das war wörtlich genannt – medizinnahe Tätigkeiten.

Jetzt weiß ich, dass auch wir bereits die Frage „Medikamentenverabreichung – ja oder nein?“ diskutiert haben. In diesem Antrag oder in unserer Forderung ist aber viel mehr drinnen: Da ist das Legen von Kathetern drinnen, da sind auch das Absaugen und das Magensonden-Legen explizit erwähnt. Ich weiß auch sehr wohl, dass es in Österreich Modelle in der persönlichen Assistenz gibt, wo hervorragend eingeschult wird und Menschen für genau diese Tätigkeiten an genau auch diesem einen Patienten ausgebildet und zertifiziert werden.

Ich weiß von zwei Fällen, in denen das geschieht: Für die Peritonealdialyse gibt es im AKH eine Einschulung für persönliche Assistenten und Assistentinnen, die hervor­ragend funktioniert. Das Zweite ist die Langzeitbeatmung, wo das Otto Wagner-Spital vorbildhaft die Schulungen macht. Allerdings, und auch das habe ich einem Interview mit Frau Dr. Hartl entnommen, die diese Einschulungen macht, wurden in 15 Jahren 1 000 Menschen eingeschult. Wir sprechen dagegen – je nachdem, wie man die Berechnungen vornimmt – von zwischen 5 000 und 20 000, 30 000 zu Betreuenden, die zumeist von zwei Personen betreut werden. Das heißt, wir haben also in den nächsten Jahren einen massiven Schulungsaufwand zu erwarten. Es wird eine der großen Herausforderungen für uns sein, zu schauen, dass wir diese Gratwanderung, nämlich sowohl eine Qualitätssicherung für die Betreuten als auch eine haftungs­rechtliche Absicherung für die Betreuenden, in nächster Zeit auch schaffen werden.

Daher auch mein Appell an Mazal: Die Forderungen verstehe ich. Andererseits kenne ich Mazal gerade in Sachen Ärztefortbildung als jemanden, der gerade junge Kolle­ginnen und Kollegen immer davor warnt, auch nur irgendetwas anzugreifen, wofür sie nicht wirklich ausgezeichnet ausgebildet sind, und der ihnen die Haftungsfragen stets genau vor die Nase hält. Die Forderung ist zwar legitim, ich würde mir aber wünschen, dass man wirklich dafür sorgt, dass die Qualitätssicherung dann auch so funktioniert, dass BetreuerInnen dann nicht haftungsrechtlichen Fragen ausgesetzt sind.

Für uns ist es klar: Wir wollen klare Ausbildungsstandards. Wir wollen, dass es einen Case- oder Care-Manager gibt, der den Fall von Anfang an betreut, aber auch fortl­aufend mitbetreut, sodass auch Ansprechmöglichkeiten da sind, falls der zu Betreu­ende Probleme hat, ebenso aber auch, falls der Betreuer Probleme hat. Gleichzeitig müssen von diesem auch Qualitätskontrollen ausgeführt werden. Uns allen ist klar, dass es nicht verantwortbar wäre, die betreuenden und betreuten Menschen in dieser Situation alleine zu lassen. (Beifall bei der SPÖ.)

12.42


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dolin­schek. 5 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte, Herr Kollege.

 


12.42.20

Abgeordneter Sigisbert Dolinschek (BZÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätz­te Mitglieder der Bundesregierung! Sehr geehrte Damen und Herren! Werte Zuhörerin­nen und Zuhörer! Herr Sozialminister, Sie haben gesagt, dass der Pflegebereich für die nächsten Jahre und sogar Jahrzehnte der wichtigste sozialpolitische Bereich ist. – Herr Bundesminister, wenn Sie tatsächlich dieser Meinung sind, dann verstehe ich nicht ganz, dass es darüber so große Unstimmigkeiten zwischen den Regierungsfraktionen gibt. Der eine gönnt dem anderen etwas nicht, was der eine oder der andere vor­schlägt.

 


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