Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll46. Sitzung / Seite 114

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13.23.50

Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend Dr. Andrea Kdolsky: Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Frau Staatssekretärin! Sehr geehrte Abgeordnete! Hohes Haus! Werte Zuseherinnen und Zuseher auf den Besuchertribünen! Ausgehend von dem Grundbekenntnis zu einem funktionierenden sozialen Netz in Österreich ist es eine Verpflichtung der Politik, soziale Sicherheit zu geben. Wir wissen von vielen Umfragen innerhalb der österreichischen Bevölkerung, dass das Thema Sicherheit zu den Themen gehört, die die Menschen am meisten betreffen und ihnen auch am meisten Sorge machen. Daher gehe ich davon aus, dass uns allen hier der sichere Sozialstandort Österreich auch etwas wert sein muss.

Er ist uns etwas wert, denn – darauf möchte ich hinweisen –, auch wenn immer wieder nach noch mehr finanziellen Mitteln gerufen wird, rund ein Drittel der gesamten Budgetausgaben geht derzeit in die Bereiche soziale Wohlfahrt, Wohnungsbau und Gesundheit. Ich glaube, dass wir damit dem Rechnung tragen, wozu wir als Politikerin­nen und Politiker den Österreicherinnen und Österreichern gegenüber verpflichtet sind. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Neubauer: Gut angelegtes Geld!)

Jeder hat das Recht, in Würde zu altern. Dieser Thematik kann sich niemand ent­ziehen. Aber lassen Sie mich hier an dieser Stelle auch etwas sagen: Als Gesund­heitsministerin freue ich mich darüber, dass dieses Altern auch ein sehr aktives Altern sein kann. So sehr wir hier heute die Diskussion um Betreuung und Pflege führen müssen und sollen, so sehr möchte ich auch darauf hinweisen, dass eine älter werdende Gesellschaft in Österreich auch aktiv älter werden kann und dass rüstige Pensionistinnen und Pensionisten im Vordergrund unserer Bemühungen stehen müssen – im Bereich der Prävention und der Angebote für ältere Menschen.

Es ist aber auch eine ganz, ganz wichtige Tatsache, dass die Betreuung und die Pflege zu Hause eine sehr wesentliche Frage der Gesellschaft ist. Ein Sozialstaat muss darauf Antworten geben. Diese Regierung steht gemeinsam zu ihrer sozialen Verant­wortung. (Beifall bei der ÖVP.)

Auch wenn heute sehr oft, immer wieder vor allem vonseiten der Opposition auf Diskurse und Streitigkeiten hingewiesen wurde, möchte ich sagen, dass wir uns hier dieser sozialen Verantwortung bewusst sind und daher auch um diese gemeinsamen Lösungen ringen, sie aber auch finden und sie dann auch gemeinsam umsetzen. Das muss einmal in den Mittelpunkt gestellt werden.

Pflege muss legal und leistbar sein, das ist gar keine Frage, es haben heute schon viele Wortmeldungen darauf hingewiesen. Die nun vorgelegte Regelung erfüllt beides. In Bezug auf Rechtssicherheit für die Pflegebetreuung zu Hause ist es entscheidend, niemanden in die Illegalität zu treiben und sichere Perspektiven zu geben. Das ist der erste große Punkt, den wir mit dieser Situation erreichen wollen. (Beifall bei der ÖVP.)

Wir haben damit in dieser Regierung etwas gemacht: Wir haben Signale der Menschen aufgefangen, wir haben hingehört, zugehört und gemeinsam die richtige Entscheidung getroffen. Ich denke aber auch, dass ein Rückforderungsverzicht einerseits mehr Sicherheit in der Legalität bedeutet; auf der anderen Seite – und das ist ein wesent­licher Punkt, der auch durch mein Ressort getragen wird – brauchen wir auch eine Sicherheit in den Bereichen Betreuungsqualität und Rechtssicherheit für die Betreuen­den.

Daher arbeitet mein Ressort derzeit mit Hochdruck an einer Novelle des GuKG, durch die die notwendige Rechtssicherheit für die Betreuung pflegebedürftiger Personen geschaffen wird. Dabei wird auch auf diese Qualitätssicherung Wert gelegt. Ich denke, hier muss beides beachtet werden: Qualitätssicherung auf der einen Seite – daher müssen wir, wie auch schon Frau Abgeordnete Oberhauser darauf hingewiesen hat,


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